ErwGr. 12

REG_2025_2434 · über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

Die Agentur nimmt eine Spitzenposition in Bezug auf technisches Fachwissen in ihren Zuständigkeitsbereichen ein und sollte daher den Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen, mit deren Einverständnis und entsprechend deren Bedürfnissen Schulungsmaßnahmen und Maßnahmen des Kapazitätsaufbaus anbieten, und bei der Durchführung dieser Schulungsmaßnahmen und Maßnahmen des Kapazitätsaufbaus die modernsten technologischen Instrumente einsetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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