ErwGr. 13

REG_2025_2434 · über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

Das technische Fachwissen der Agentur sollte weiterentwickelt werden, indem Forschung im Bereich des Seeverkehrs betrieben und ein Beitrag zu den einschlägigen Tätigkeiten der Union in diesem Bereich geleistet wird. Die Agentur sollte in enger Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat und mit einem proaktiven Ansatz zu den Zielen der Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs, der Gefahrenabwehr im Seeverkehr, der Dekarbonisierung der Schifffahrt und der Verhütung von Verschmutzung durch Schiffe beitragen. So könnte die Agentur der Kommission einschlägige nicht verbindliche Leitlinien, Empfehlungen oder Handbücher vorschlagen, die die Kommission, die Mitgliedstaaten oder die Seeverkehrsbranche bei der Erreichung dieser Ziele unterstützen könnten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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