REG_2025_2434 · über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
Die Agentur sollte weiterhin das gemäß der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (17) eingerichtete Überwachungs- und Informationssystem für den Schiffsverkehr betreuen, sowie andere Systeme, die die Lageerfassung auf See unterstützen. In dieser Hinsicht sollte die Agentur weiterhin eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Meeresüberwachungskomponente des Copernicus-Sicherheitsdienstes im Rahmen des Leitungs- und Finanzrahmens des mit der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) eingerichteten Programms Copernicus (im Folgenden „Programm Copernicus“) spielen und die modernsten verfügbaren Technologien, etwa ferngesteuerte Flugsysteme, einsetzen, die für die Mitgliedstaaten und andere Einrichtungen der Union ein nützliches Überwachungsinstrument bieten. Zudem hat die Agentur ihre strategische Rolle bei der Lageerfassung auf See während verschiedener Krisen wie der COVID-19-Krise oder dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unter Beweis gestellt. Daher sollte die Agentur ein täglich rund um die Uhr einsatzbereites Zentrum unterhalten, um die Kommission und die Mitgliedstaaten in solchen Notsituationen zu unterstützen.
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