ErwGr. 23

REG_2025_2434 · über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

Die Digitalisierung von Daten ist Teil des technologischen Fortschritts im Bereich der Datenerhebung und der Kommunikation und soll zur Senkung von Kosten und zum effizienten Einsatz von personellen Ressourcen beitragen. Die Einführung und der Betrieb autonomer Seeschiffe (Maritime Autonomous Surface Ships, MASS) sowie damit verbundene digitale und technologische Entwicklungen bieten ein breites Spektrum neuer Möglichkeiten für die Datenerhebung und das Management integrierter Systeme. Dies eröffnet Möglichkeiten für die potenzielle Digitalisierung, Automatisierung und Standardisierung verschiedener Prozesse, was zur Sicherheit, Gefahrenabwehr, Nachhaltigkeit und Effizienz im Seeverkehr, auch durch Überwachungsmechanismen, auf Unionsebene beitragen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten verringern würde. In dieser Hinsicht sollte die Agentur unter anderem den Gebrauch elektronischer Zeugnisse, die Sammlung, Speicherung und Evaluierung technischer Daten und die systematische Auswertung bestehender Datenbanken, einschließlich des wechselseitigen Datenaustauschs durch innovative IT-Tools und Instrumente künstlicher Intelligenz, erleichtern und fördern. Die Agentur könnte außerdem zum Bereich des Seeverkehrs im gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum beitragen, um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern. Dabei sollte die Agentur berücksichtigen, dass alle Instrumente oder Systeme benutzerfreundlich und mit bestehenden technischen Lösungen interoperabel sein müssen, damit den Mitgliedstaaten oder der Industrie keine unnötigen Kosten entstehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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