ErwGr. 24

REG_2025_2434 · über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

Damit die Agentur die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann, sollten ihre Bediensteten den Mitgliedstaaten Besuche abstatten, um die Funktionsweise des Systems der Union für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Verhütung von Verschmutzung insgesamt zu überwachen. Die Agentur sollte auch Inspektionen durchführen, um die Kommission bei der Bewertung der wirksamen Umsetzung des Unionsrechts zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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