Art. 45 – Bewertung

REG_2025_2445 · über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

Das Europäische Parlament veröffentlicht nach Anhörung der Behörde innerhalb eines Jahres nach den Wahlen zum Europäischen Parlament einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung sowie über die finanzierten Tätigkeiten. In dem Bericht wird gegebenenfalls auf etwaige Änderungen hingewiesen, die am Statut und an den Finanzierungssystemen vorzunehmen sind.
Spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung des Berichts des Europäischen Parlaments legt die Kommission einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, dem gegebenenfalls ein Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung beigefügt wird. Der Bericht der Kommission trägt insbesondere den Auswirkungen dieser Verordnung auf die Situation kleiner europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen sowie auf die Vorschriften für die Finanzierung europäischer politischer Stiftungen Rechnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

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