ErwGr. 2

REG_2025_2445 · über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

Laut Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) tragen politische Parteien auf europäischer Ebene zur Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Unionsbürger bei. Außerdem heißt es in Artikel 12 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“), dass diese politischen Parteien dazu beitragen, den politischen Willen der Unionsbürger zum Ausdruck zu bringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

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