ErwGr. 40

REG_2025_2445 · über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

Nach der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 werden abgesehen von Zuwendungen aus dem Haushalt der Union nur zwei Kategorien von Einnahmen für europäische politische Parteien und Stiftungen anerkannt, und zwar Zuwendungen von Mitgliedern und Spenden. Eine Reihe von Quellen für Einnahmen, die aus im Rahmen ihrer politischen Tätigkeiten durchgeführten eigenen wirtschaftlichen Tätigkeiten stammen, etwa dem Verkauf von Veröffentlichungen oder Konferenzgebühren, fallen nicht unter diese beiden Kategorien, sodass Probleme hinsichtlich der Rechnungslegung und Transparenz entstehen. Daher sollte eine dritte Einnahmekategorie („selbst generierte Mittel“) geschaffen werden. Der Anteil der selbst generierten Mittel am Gesamthaushalt einer europäischen politischen Partei sollte auf 3 % begrenzt werden, um zu verhindern, dass er im Verhältnis zum Gesamthaushalt dieser Einrichtungen unverhältnismäßig hoch wird. Bei einer europäischen politischen Stiftung sollte dieser Anteil auf 5 % begrenzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 40 REG_2025_2445 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 40 REG_2025_2445 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.