ErwGr. 43

REG_2025_2445 · über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

Europäische politische Parteien sollten andere politische Parteien und vor allem nationale Parteien oder Kandidaten weder direkt noch indirekt finanzieren. Europäische politische Stiftungen sollten weder unmittelbar noch mittelbar politische Parteien oder Kandidaten oder andere Stiftungen auf europäischer oder auf nationaler Ebene finanzieren. Das Verbot der indirekten Finanzierung sollte europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen jedoch nicht davon abhalten, ihre Mitgliedsparteien und Mitgliedsorganisationen zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, auch im Rahmen gemeinsamer europäischer politischer Tätigkeiten. Außerdem sollten europäische politische Parteien und die ihnen angeschlossenen europäischen politischen Stiftungen keine Kampagnen für Volksabstimmungen finanzieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.12.2025

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