Art. 22 – Frühwarn- und Reaktionssystem für neu auftretende chemische Risiken

REG_2025_2455 · zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien und zur Festlegung von Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die darin enthaltenen Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sind, sowie zur Schaffung eines Überwachungs- und Prospektivrahmens für Chemikalien

(1)Die EUA entwickelt bis zum 2. Januar 2027 ein Frühwarn- und Reaktionssystem für neu auftretende chemische Risiken, welches es verwaltet.
(2)Für die Zwecke von Absatz 1 trägt die EUA Daten zu Frühwarnsignalen zusammen, die zumindest Daten zu Signalen aus folgenden Quellen umfassen: a) dem Netz der EFSA für den Austausch von Informationen über neu auftretende Risiken, b) nationalen Frühwarnsystemen, c) Daten im Besitz der EUA, einschließlich Human-Biomonitoring-Daten und Daten aus dem in Artikel 21 genannten Indikatorrahmen, d) von der EUA durchgeführten gezielten Literaturrecherchen, e) von der ECHA, der EFSA, der EU-OSHA und der EMA gemäß Absatz 3 zur Verfügung gestellten Daten, f) einschlägigen Datensätzen aus dem gemäß Artikel 79 der Verordnung (EU) 2025/327 erstellten EU-Datensatzkatalog, g) einschlägigen Informationen, die sich aus der Durchführung des Unionsrechts ergeben. Die von der EUA gemäß Unterabsatz 1 zusammengetragenen Frühwarnsignale können auf einer positiven Identifizierung eines neu auftretenden Risikos oder auf einer Unsicherheit in den Daten beruhen, die zu einer potenziellen positiven Identifizierung eines neu auftretenden Risikos führt.
(3)Die ECHA, die EFSA, die EU-OSHA und die EMA ermitteln und sammeln einschlägige verfügbare Daten über Frühwarnsignale aus Bereichen, die in den Rahmen ihres jeweiligen Mandats fallen, und stellen diese Daten, einschließlich gemäß dieser Verordnung Daten erhaltener Daten, der EUA zur Verfügung.
(4)Die EUA erstellt einen jährlichen Bericht, in dem die gemäß den Absätzen 2 und 3 gesammelten Daten über Frühwarnsignale zusammengeführt und analysiert werden. Der erste Bericht wird bis zum 2. Juli 2027 erstellt. Die EUA legt diesen Bericht den Behörden vor. Innerhalb von neun Monaten nach Vorlage eines jeden jährlichen Berichts erwägen die Behörden, entsprechende regulatorische, politische oder Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, und legen in dem Fall, dass sie beschließen, keine Maßnahmen zu ergreifen, eine Begründung dafür vor.
(5)Die EUA stellt der ECHA alle Daten über Frühwarnsignale, die sie besitzt oder hostet, sowie den Bericht gemäß Absatz 4 zur Integration in die gemeinsame Datenplattform zur Verfügung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 22 REG_2025_2455 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 22 REG_2025_2455 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.