ErwGr. 25

REG_2025_2509 · über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG

Das Vorhandensein von Nickel und Kobalt in nichtrostendem Stahl und stromführenden Bauteilen in Spielzeugen wird vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“, der mit dem Beschluss (EU) 2024/1514 der Kommission (15) eingesetzt wurde, als sicher eingestuft und sollte erlaubt sein. Andere für die Stromübertragung erforderliche Stoffe sollten in Spielzeugen verwendet werden dürfen, damit elektrische Spielzeuge auf dem Markt bereitgestellt werden können, wenn diese Stoffe für Kinder beim Spielen mit dem Spielzeug vollkommen unzugänglich sind und daher kein Risiko darstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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