ErwGr. 22

REG_2025_2509 · über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG

Die Bewertung der Sicherheit des Stoffes und der Verfügbarkeit geeigneter Alternativen sollte von den zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgenommen werden, um die Kohärenz und den effizienten Ressourceneinsatz bei der Bewertung von Stoffen in der Union zu gewährleisten. Um sicherzustellen, dass bei Ausnahmen von allgemeinen Verboten neue technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden, sollte die ECHA ihre Stellungnahmen regelmäßig prüfen. Diese regelmäßige Prüfung sollte an den spezifischen Stoff und an die in Spielzeugen gewährte Ausnahme angepasst werden. Die ECHA sollte die Person, die den ursprünglichen Antrag gestellt hat, oder einen anderen Dritten auffordern, die Informationen vorzulegen, die sie für die regelmäßige Prüfung für erforderlich hält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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