ErwGr. 19

REG_2025_2509 · über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG

Als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufte Chemikalien (im Folgenden „CMR-Stoffe“) sowie Chemikalien, die das endokrine System oder die Atemwege schädigen, und Chemikalien, die toxisch für spezifische Organe sind, sind für Kinder besonders schädlich und sollten daher im Zusammenhang mit Spielzeug besondere Berücksichtigung finden. Aufgrund der maßgeblichen Bedeutung des endokrinen Systems für die menschliche Entwicklung kann eine frühe Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren in kritischen Phasen, wie etwa in der frühen Kindheit, bereits bei sehr geringen Dosen schädigende Wirkungen hervorrufen und die Gesundheit in späteren Lebensphasen beeinträchtigen. Inhalationsallergene können zu einer Zunahme von Asthma bei Kindern führen, und neurotoxische Stoffe sind besonders schädlich für das sich entwickelnde Gehirn von Kindern, das naturgemäß anfälliger für Schädigungen durch toxische Stoffe ist als das Gehirn Erwachsener. Zudem sollten Kinder angemessen vor allergenen Stoffen und bestimmten Metallen geschützt werden. Die vorliegende Verordnung sollte aktualisierte und verschärfte Anforderungen für chemische Stoffe enthalten, die die in der Richtlinie 2009/48/EG festgelegten Anforderungen ersetzen. Spielzeug muss den allgemeinen Rechtsvorschriften über Chemikalien entsprechen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (13). Um Kinder — die eine schutzbedürftige Verbrauchergruppe darstellen — und andere Personen besser zu schützen, sollte dieser Rechtsrahmen durch allgemeine Verbote der Verwendung bestimmter Chemikalien, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) als gefährlich eingestuft sind, in Spielzeug ergänzt werden. Diese allgemeinen Verbote sollten für CMR-Stoffe, endokrine Disruptoren, Inhalationsallergene, Stoffe mit spezifischer Zielorgantoxizität und Hautallergene gelten, sobald diese Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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