REG_2025_2509 · über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG
Die Richtlinie 2009/48/EG enthält Grenzwerte für bestimmte Stoffe in Spielzeugen, die für Kinder unter 36 Monaten oder dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden. Diese Stoffe stellen auch nachweislich ein Risiko für ältere Kinder dar, da es bei diesen gleichermaßen zu einer Exposition gegenüber diesen Chemikalien durch Hautkontakt oder Inhalation kommen könnte. Diese Grenzwerte sollten daher für alle Spielzeuge gelten. Seit der Festlegung der Grenzwerte für Bisphenol A in der Richtlinie 2009/48/EG wurden neue wissenschaftliche Daten gewonnen. Im April 2023 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Neubewertung der von der lebensmittelbedingten Exposition gegenüber Bisphenol A ausgehenden Risiken für die öffentliche Gesundheit vor und gelangte zu dem Schluss, dass die Exposition gegenüber Bisphenol A für Verbraucher aller Altersgruppen eine gesundheitliche Gefahr darstellt. Die EFSA hat für Bisphenol A eine neue tolerierbare tägliche Aufnahmemenge festgelegt, die deutlich niedriger ist als der zuvor geltende Wert. Angesichts dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse sollte Bisphenol A unter das allgemeine Verbot von CMR-Stoffen in Spielzeug fallen. Um die Einhaltung dieses Verbots zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Exposition gegenüber einem nicht beabsichtigten Vorhandensein von Bisphenol A in Spielzeugen besteht, sollte ein Migrationsgrenzwert festgelegt werden. Der Migrationsgrenzwert sollte mit bestehenden Prüfmethoden auf der Grundlage einer Bestimmungsgrenze festgelegt werden. Aus ähnlichen Gründen sollten auch Migrationsgrenzwerte für einige der am häufigsten bei der Herstellung von Kunststoffen verwendeten Monomere eingeführt werden.
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