ErwGr. 30

REG_2025_2509 · über die Sicherheit von Spielzeug und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/48/EG

Bei per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) handelt es sich um eine große Gruppe von mehr als 10 000 künstlich hergestellten Chemikalien. PFAS werden in einer immer breiteren Palette von Produkten, einschließlich Konsumgütern, eingesetzt. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Persistenz aller PFAS, die zu steigenden Konzentrationen in der Umwelt führt. Die Exposition gegenüber den am besten untersuchten PFAS wird mit einer Reihe von gesundheitsschädlichen Folgen in Verbindung gebracht. Die absichtliche Verwendung von PFAS in Spielzeugen, in Spielzeugbestandteilen oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten sollte verboten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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