Anhang II

REG_2025_258 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2400 hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von mittelschweren Lastkraftwagen, schweren Lastkraftwagen und schweren Bussen, zur Einbeziehung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen und anderen neuen Technologien sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 hinsichtlich der geltenden Vorschriften für die Bestimmung von CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs zur Erlangung einer Erweiterung der EU-Typgenehmigung

Anhang III der Verordnung (EU) 2017/2400 wird wie folgt geändert:
(1)Unter Nummer 2 werden die folgenden Punkte angefügt: „(38) ‚dynamische Ladetechnologie‘ bezeichnet eine Technologie, mit der das Fahrzeug während der Fahrt mit einer externen Stromversorgung verbunden werden kann, sodass die Antriebs- und/oder Hilfssysteme des Fahrzeugs direkt gespeist und/oder die Batterien aufgeladen werden.
(39)‚Oberleitungsstromabnehmer‘ bezeichnet eine dynamische Ladetechnologie für den Kontakt und die Stromversorgung über eine Oberleitungsinfrastruktur auf Straßen.
(40)‚Oberleitungstrolley‘ bezeichnet eine dynamische Ladetechnologie mit Stromabnehmerpolen für den Kontakt mit der Oberleitungsinfrastruktur.
(41)‚Bodenstromschiene‘ bezeichnet eine dynamische Ladetechnologie, mit der elektrische Energie über Schienen in oder auf der Straßenoberfläche konduktiv auf das Fahrzeug übertragen wird.
(42)‚oberleitungsfrei‘ bezeichnet eine dynamische Ladetechnologie, mit der elektrische Energie über Vorrichtungen in oder auf der Straßenoberfläche, die Magnetfelder erzeugen, induktiv auf das Fahrzeug übertragen wird.
(43)‚komprimierter gasförmiger Wasserstoff‘ bezeichnet eine Speichertechnologie für Wasserstoff, bei der Wasserstoff gasförmig gespeichert wird.
(44)‚flüssiger Wasserstoff‘ bezeichnet eine Speichertechnologie für Wasserstoff, bei der Wasserstoff in flüssiger Form gespeichert wird.
(45)‚kryokomprimierter Wasserstoff‘ bezeichnet eine Speichertechnologie für Wasserstoff, bei der Wasserstoff bei Temperaturen, die von nahe der Verflüssigungstemperatur bis zur Umgebungstemperatur reichen, und bei einem Druck von mindestens 200 bar gespeichert wird.
Die Wasserstoffspeichertechnologie ist bei Umgebungstemperatur möglich, ihre Nennkapazität kann aber nur bei Temperaturen nahe der Verflüssigungstemperatur von Wasserstoff erreicht werden.
(46)‚Leerzustand des Wasserstofftanks‘ bezeichnet den Zustand eines Wasserstofftanks, aus dem es noch möglich ist, mit einer einzigen Wiederbetankung ohne Entlüftung einen vollen Tank zu erzielen und der eine der folgenden Bedingungen erfüllt: a) unterhalb dieses Tankstands wird dem Fahrer der Hinweis „leer“, „fast leer“ oder Ähnliches angezeigt; b) unterhalb dieses Tankstands erbringt das Wasserstoff-Energieumwandlungssystem eine deutlich eingeschränkte Leistung.
(47)‚extern aufladbares Hybridfahrzeug‘ (‚OVC-HV‘: off-vehicle charging hybrid vehicle) bezeichnet ein Hybridfahrzeug, das durch eine externe Quelle aufgeladen werden kann.
(48)‚extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug‘ (‚OVC-FCHV‘: off-vehicle charging fuel cell hybrid vehicle) bezeichnet ein Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug, das durch eine externe Quelle aufgeladen werden kann.
(49)‚vom Fahrer wählbare Betriebsart‘ bezeichnet eine nur vom Fahrer wählbare Bedingung, durch welche Emissionen oder Kraftstoffverbrauch und/oder Energieverbrauch beeinflusst werden könnten.
(50)‚primäre Betriebsart‘ bezeichnet eine einzelne vom Fahrer wählbare Betriebsart, die beim Einschalten des Fahrzeugs immer ausgewählt ist, unabhängig von der vom Fahrer wählbaren Betriebsart, die beim vorherigen Abschalten des Fahrzeugs ausgewählt war, und die folgende Bedingungen erfüllt: a) es kann keine andere Betriebsart dafür festgelegt werden; b) es kann nur durch eine vorsätzliche Handlung des Fahrers nach dem Einschalten des Fahrzeugs auf eine andere vom Fahrer wählbare Betriebsart umgeschaltet werden.
(51)‚primäre Betriebsart Batteriebetrieb‘ bezeichnet eine primäre Betriebsart, bei der ein OVC-HV ausschließlich mit der Antriebsenergie des wiederaufladbaren Speichersystems für elektrische Energie (REESS) betrieben wird.“
„(38) ‚dynamische Ladetechnologie‘ bezeichnet eine Technologie, mit der das Fahrzeug während der Fahrt mit einer externen Stromversorgung verbunden werden kann, sodass die Antriebs- und/oder Hilfssysteme des Fahrzeugs direkt gespeist und/oder die Batterien aufgeladen werden.
(39)‚Oberleitungsstromabnehmer‘ bezeichnet eine dynamische Ladetechnologie für den Kontakt und die Stromversorgung über eine Oberleitungsinfrastruktur auf Straßen.
(40)‚Oberleitungstrolley‘ bezeichnet eine dynamische Ladetechnologie mit Stromabnehmerpolen für den Kontakt mit der Oberleitungsinfrastruktur.
(41)‚Bodenstromschiene‘ bezeichnet eine dynamische Ladetechnologie, mit der elektrische Energie über Schienen in oder auf der Straßenoberfläche konduktiv auf das Fahrzeug übertragen wird.
(42)‚oberleitungsfrei‘ bezeichnet eine dynamische Ladetechnologie, mit der elektrische Energie über Vorrichtungen in oder auf der Straßenoberfläche, die Magnetfelder erzeugen, induktiv auf das Fahrzeug übertragen wird.
(43)‚komprimierter gasförmiger Wasserstoff‘ bezeichnet eine Speichertechnologie für Wasserstoff, bei der Wasserstoff gasförmig gespeichert wird.
(44)‚flüssiger Wasserstoff‘ bezeichnet eine Speichertechnologie für Wasserstoff, bei der Wasserstoff in flüssiger Form gespeichert wird.
(45)‚kryokomprimierter Wasserstoff‘ bezeichnet eine Speichertechnologie für Wasserstoff, bei der Wasserstoff bei Temperaturen, die von nahe der Verflüssigungstemperatur bis zur Umgebungstemperatur reichen, und bei einem Druck von mindestens 200 bar gespeichert wird.
Die Wasserstoffspeichertechnologie ist bei Umgebungstemperatur möglich, ihre Nennkapazität kann aber nur bei Temperaturen nahe der Verflüssigungstemperatur von Wasserstoff erreicht werden.
(46)‚Leerzustand des Wasserstofftanks‘ bezeichnet den Zustand eines Wasserstofftanks, aus dem es noch möglich ist, mit einer einzigen Wiederbetankung ohne Entlüftung einen vollen Tank zu erzielen und der eine der folgenden Bedingungen erfüllt: a) unterhalb dieses Tankstands wird dem Fahrer der Hinweis „leer“, „fast leer“ oder Ähnliches angezeigt; b) unterhalb dieses Tankstands erbringt das Wasserstoff-Energieumwandlungssystem eine deutlich eingeschränkte Leistung.
a)unterhalb dieses Tankstands wird dem Fahrer der Hinweis „leer“, „fast leer“ oder Ähnliches angezeigt;
b)unterhalb dieses Tankstands erbringt das Wasserstoff-Energieumwandlungssystem eine deutlich eingeschränkte Leistung.
(47)‚extern aufladbares Hybridfahrzeug‘ (‚OVC-HV‘: off-vehicle charging hybrid vehicle) bezeichnet ein Hybridfahrzeug, das durch eine externe Quelle aufgeladen werden kann.
(48)‚extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug‘ (‚OVC-FCHV‘: off-vehicle charging fuel cell hybrid vehicle) bezeichnet ein Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug, das durch eine externe Quelle aufgeladen werden kann.
(49)‚vom Fahrer wählbare Betriebsart‘ bezeichnet eine nur vom Fahrer wählbare Bedingung, durch welche Emissionen oder Kraftstoffverbrauch und/oder Energieverbrauch beeinflusst werden könnten.
(50)‚primäre Betriebsart‘ bezeichnet eine einzelne vom Fahrer wählbare Betriebsart, die beim Einschalten des Fahrzeugs immer ausgewählt ist, unabhängig von der vom Fahrer wählbaren Betriebsart, die beim vorherigen Abschalten des Fahrzeugs ausgewählt war, und die folgende Bedingungen erfüllt: a) es kann keine andere Betriebsart dafür festgelegt werden; b) es kann nur durch eine vorsätzliche Handlung des Fahrers nach dem Einschalten des Fahrzeugs auf eine andere vom Fahrer wählbare Betriebsart umgeschaltet werden.
a)es kann keine andere Betriebsart dafür festgelegt werden;
b)es kann nur durch eine vorsätzliche Handlung des Fahrers nach dem Einschalten des Fahrzeugs auf eine andere vom Fahrer wählbare Betriebsart umgeschaltet werden.
(51)‚primäre Betriebsart Batteriebetrieb‘ bezeichnet eine primäre Betriebsart, bei der ein OVC-HV ausschließlich mit der Antriebsenergie des wiederaufladbaren Speichersystems für elektrische Energie (REESS) betrieben wird.“
(2)Nummer 3 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „In den Tabellen 1 bis 17 sind die Sätze von Eingabeparametern aufgeführt, die in Bezug auf die Merkmale des Fahrzeugs anzugeben sind.“
(3)Tabelle 1 wird wie folgt geändert: (a) Die Zeile „IdlingSpeed“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ Satz 2 erhält folgende Fassung: „Für PEV und FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“ (b) Die Zeile „RetarderType“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚None‘, ‚Losses included in Gearbox‘, ‚Engine Retarder‘, ‚Transmission Input Retarder‘, ‚Transmission Output Retarder‘, ‚Axlegear Input Retarder‘ ‚Axlegear Input Retarder‘ gilt nur für die Antriebsstrangarchitekturen ‚E3‘, ‚S3‘, ‚F3‘, ‚S-IEPC‘, ‚F-IEPC‘ und ‚E-IEPC‘.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“ (c) In den Zeilen „RetarderRatio“ und „AngledriveType“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“ (d) In der Zeile „PTOShafts GearWheels“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.
Bei IEPS und IHPC ist keine Eingabe erforderlich.“ (e) In der Zeile „PTOOther Elements“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“ (f) In der Zeile „CertificationNumberAngledrive“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Motor-Eingabedaten gemäß Anhang V Anlage 7“ (g) In der Zeile „CertificationNumberGearbox“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Getriebe-Eingabedaten gemäß Anhang VI Anlage 12 Tabellen 1 bis 3“ (h) Die Zeile „CertificationNumberGearbox“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“ (i) In der Zeile „CertificationNumberTorqueconverter“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Drehmomentwandler-Eingabedaten gemäß Anhang VI Anlage 12 Tabellen 4 und 5“ (j) Die Zeile „CertificationNumberTorqueconverter“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“ (k) In der Zeile „CertificationNumberAxlegear“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Achsen-Eingabedaten gemäß Anhang VII Anlage 6 Tabellen 1 und 2“ (l) Die Zeile „CertificationNumberAxlegear“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“ (m) In der Zeile „CertificationNumberAngledrive“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Winkelgetriebe-Eingabedaten gemäß Anhang VI Anlage 12 Tabellen 6 und 7“ (n) Die Zeile „CertificationNumberAngledrive“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Bezieht sich auf zertifizierte ADC, die in der Winkelgetriebe-Position installiert sind.
Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“ (o) In der Zeile „CertificationNumberRetarder“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Retarder-Eingabedaten gemäß Anhang VI Anlage 12 Tabellen 8 und 9“ (p) Die Zeile „CertificationNumberRetarder“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist und die Verluste des Retarders nicht zusammen mit den Getriebeelement-Eingabedaten angegeben werden.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“ (q) In der Zeile „Certification NumberAirdrag“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Luftwiderstand-Eingabedaten gemäß Anhang VIII Anlage 9 Tabelle 1“ (r) In der Zeile „Certification NumberIEPC“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „IEPC-Eingabedaten gemäß Anhang Xb Anlage 15“ (s) Die Zeile „Certification NumberIEPC“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“ (t) Die Zeile „BodyworkCode“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚CA‘, ‚CB‘, ‚CC‘, ‚CD‘, ‚CE‘, ‚CF‘, ‚CG‘, ‚CH‘, ‚CI‘, ‚CJ‘ gemäß Anhang I Teil C Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/858.
Bei Busfahrgestellen mit Fahrzeugcode CX ist keine Eingabe erforderlich.“ (u) Die Zeile „LowEntry“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „ ‚low entry‘ gemäß Anhang I Nummer 1.2.3“ (v) Folgende Zeilen werden angefügt: „H2StorageUsableCapacity P545 double, 1 [kg] Gemäß Nr. 12.
Nur relevant für Fahrzeuge mit einem Kraftstoffspeichersystem mit Wasserstoff.
Bei schweren Bussen darf die Eingabe nur von dem für das Kraftstoffspeichersystem verantwortlichen Hersteller oder bei Änderungen an einem bestehenden Kraftstoffspeichersystem erfolgen.
X X X X HydrogenStorageTechnology P546 string [-] Zulässige Werte: ‚Compressed‘, ‚Liquid‘, ‚Cryo-compressed‘.
Nur relevant für Fahrzeuge mit einem Kraftstoffspeichersystem mit Wasserstoff.
Bei schweren Bussen darf die Eingabe nur von dem für das Kraftstoffspeichersystem verantwortlichen Hersteller oder bei Änderungen an einem bestehenden Kraftstoffspeichersystem erfolgen.
X X X X SimulationToolLicenceNumber P547 token [-] Lizenznummer des Simulationsinstruments gemäß Artikel 7 X X X X“
(a) Die Zeile „IdlingSpeed“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ Satz 2 erhält folgende Fassung: „Für PEV und FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“
(b) Die Zeile „RetarderType“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚None‘, ‚Losses included in Gearbox‘, ‚Engine Retarder‘, ‚Transmission Input Retarder‘, ‚Transmission Output Retarder‘, ‚Axlegear Input Retarder‘ ‚Axlegear Input Retarder‘ gilt nur für die Antriebsstrangarchitekturen ‚E3‘, ‚S3‘, ‚F3‘, ‚S-IEPC‘, ‚F-IEPC‘ und ‚E-IEPC‘.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“
(c) In den Zeilen „RetarderRatio“ und „AngledriveType“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“
(d) In der Zeile „PTOShafts GearWheels“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.
Bei IEPS und IHPC ist keine Eingabe erforderlich.“
(e) In der Zeile „PTOOther Elements“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“
(f) In der Zeile „CertificationNumberAngledrive“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Motor-Eingabedaten gemäß Anhang V Anlage 7“
(g) In der Zeile „CertificationNumberGearbox“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Getriebe-Eingabedaten gemäß Anhang VI Anlage 12 Tabellen 1 bis 3“
(h) Die Zeile „CertificationNumberGearbox“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“
(i) In der Zeile „CertificationNumberTorqueconverter“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Drehmomentwandler-Eingabedaten gemäß Anhang VI Anlage 12 Tabellen 4 und 5“
(j) Die Zeile „CertificationNumberTorqueconverter“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“
(k) In der Zeile „CertificationNumberAxlegear“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Achsen-Eingabedaten gemäß Anhang VII Anlage 6 Tabellen 1 und 2“
(l) Die Zeile „CertificationNumberAxlegear“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“
(m) In der Zeile „CertificationNumberAngledrive“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Winkelgetriebe-Eingabedaten gemäß Anhang VI Anlage 12 Tabellen 6 und 7“
(n) Die Zeile „CertificationNumberAngledrive“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Bezieht sich auf zertifizierte ADC, die in der Winkelgetriebe-Position installiert sind.
Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“
(o) In der Zeile „CertificationNumberRetarder“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Retarder-Eingabedaten gemäß Anhang VI Anlage 12 Tabellen 8 und 9“
(p) Die Zeile „CertificationNumberRetarder“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist und die Verluste des Retarders nicht zusammen mit den Getriebeelement-Eingabedaten angegeben werden.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“
(q) In der Zeile „Certification NumberAirdrag“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „Luftwiderstand-Eingabedaten gemäß Anhang VIII Anlage 9 Tabelle 1“
(r) In der Zeile „Certification NumberIEPC“ werden die vier Zellen der Spalten „Parameterbezeichnung“, „Parameter ID“, „Typ“ und „Einheit“ zusammengelegt und durch folgenden Text ersetzt: „IEPC-Eingabedaten gemäß Anhang Xb Anlage 15“
(s) Die Zeile „Certification NumberIEPC“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist.
Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“
(t) Die Zeile „BodyworkCode“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚CA‘, ‚CB‘, ‚CC‘, ‚CD‘, ‚CE‘, ‚CF‘, ‚CG‘, ‚CH‘, ‚CI‘, ‚CJ‘ gemäß Anhang I Teil C Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/858.
Bei Busfahrgestellen mit Fahrzeugcode CX ist keine Eingabe erforderlich.“
(u) Die Zeile „LowEntry“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „ ‚low entry‘ gemäß Anhang I Nummer 1.2.3“
(v) Folgende Zeilen werden angefügt: „H2StorageUsableCapacity P545 double, 1 [kg] Gemäß Nr. 12.
Nur relevant für Fahrzeuge mit einem Kraftstoffspeichersystem mit Wasserstoff.
Bei schweren Bussen darf die Eingabe nur von dem für das Kraftstoffspeichersystem verantwortlichen Hersteller oder bei Änderungen an einem bestehenden Kraftstoffspeichersystem erfolgen.
X X X X HydrogenStorageTechnology P546 string [-] Zulässige Werte: ‚Compressed‘, ‚Liquid‘, ‚Cryo-compressed‘.
Nur relevant für Fahrzeuge mit einem Kraftstoffspeichersystem mit Wasserstoff.
Bei schweren Bussen darf die Eingabe nur von dem für das Kraftstoffspeichersystem verantwortlichen Hersteller oder bei Änderungen an einem bestehenden Kraftstoffspeichersystem erfolgen.
X X X X SimulationToolLicenceNumber P547 token [-] Lizenznummer des Simulationsinstruments gemäß Artikel 7 X X X X“
„H2StorageUsableCapacity P545 double, 1 [kg] Gemäß Nr. 12.
Nur relevant für Fahrzeuge mit einem Kraftstoffspeichersystem mit Wasserstoff.
Bei schweren Bussen darf die Eingabe nur von dem für das Kraftstoffspeichersystem verantwortlichen Hersteller oder bei Änderungen an einem bestehenden Kraftstoffspeichersystem erfolgen.
X X X X
HydrogenStorageTechnology P546 string [-] Zulässige Werte: ‚Compressed‘, ‚Liquid‘, ‚Cryo-compressed‘.
Nur relevant für Fahrzeuge mit einem Kraftstoffspeichersystem mit Wasserstoff.
Bei schweren Bussen darf die Eingabe nur von dem für das Kraftstoffspeichersystem verantwortlichen Hersteller oder bei Änderungen an einem bestehenden Kraftstoffspeichersystem erfolgen.
X X X X
SimulationToolLicenceNumber P547 token [-] Lizenznummer des Simulationsinstruments gemäß Artikel 7 X X X X“
(4)Tabelle 2 wird wie folgt geändert: (a) Nach der Zeile „Twin Tyres“ wird folgende Zeile eingefügt: „AxleNumber P548 integer [-] Position der Radachse am Fahrzeug, wobei beginnend bei 1 von vorne nach hinten gezählt wird X X X“ (b) Die Zeile „Certification NumberTyre“ erhält folgende Fassung: „Reifen-Eingabedaten gemäß Anhang X Anlage 3 X X X“ (c) Folgende Zeilen werden angefügt: „Wheel End Friction P549 double, 1 [Nm] Angegebener Wert für die Radendreibung.
Ermittelt gemäß Anhang VIIa Nummer 3.6.
Die Radenden im Fahrzeug müssen dieselben oder niedrigere Reibungswerte aufweisen.
Bei Standardwerten ist keine Eingabe erforderlich.
Eingabe nur für nicht angetriebene Achsen relevant.
X X Certification number wheel end P550 token [-] Zertifizierungsnummer(n) der Bescheinigung(en) für die angegebene Radendreibung laut Eingabe zur Radendreibung (P549).
Eingabe nur für Achsen relevant, bei denen tatsächlich eine Eingabe zur Radendreibung vorhanden ist.
Mehrfacheinträge möglich.
X X“
(a) Nach der Zeile „Twin Tyres“ wird folgende Zeile eingefügt: „AxleNumber P548 integer [-] Position der Radachse am Fahrzeug, wobei beginnend bei 1 von vorne nach hinten gezählt wird X X X“
„AxleNumber P548 integer [-] Position der Radachse am Fahrzeug, wobei beginnend bei 1 von vorne nach hinten gezählt wird X X X“
(b) Die Zeile „Certification NumberTyre“ erhält folgende Fassung: „Reifen-Eingabedaten gemäß Anhang X Anlage 3 X X X“
„Reifen-Eingabedaten gemäß Anhang X Anlage 3 X X X“
(c) Folgende Zeilen werden angefügt: „Wheel End Friction P549 double, 1 [Nm] Angegebener Wert für die Radendreibung.
Ermittelt gemäß Anhang VIIa Nummer 3.6.
Die Radenden im Fahrzeug müssen dieselben oder niedrigere Reibungswerte aufweisen.
Bei Standardwerten ist keine Eingabe erforderlich.
Eingabe nur für nicht angetriebene Achsen relevant.
X X Certification number wheel end P550 token [-] Zertifizierungsnummer(n) der Bescheinigung(en) für die angegebene Radendreibung laut Eingabe zur Radendreibung (P549).
Eingabe nur für Achsen relevant, bei denen tatsächlich eine Eingabe zur Radendreibung vorhanden ist.
Mehrfacheinträge möglich.
X X“
„Wheel End Friction P549 double, 1 [Nm] Angegebener Wert für die Radendreibung.
Ermittelt gemäß Anhang VIIa Nummer 3.6.
Die Radenden im Fahrzeug müssen dieselben oder niedrigere Reibungswerte aufweisen.
Bei Standardwerten ist keine Eingabe erforderlich.
Eingabe nur für nicht angetriebene Achsen relevant.
X X
Certification number wheel end P550 token [-] Zertifizierungsnummer(n) der Bescheinigung(en) für die angegebene Radendreibung laut Eingabe zur Radendreibung (P549).
Eingabe nur für Achsen relevant, bei denen tatsächlich eine Eingabe zur Radendreibung vorhanden ist.
Mehrfacheinträge möglich.
X X“
(5)Tabelle 3 wird wie folgt geändert: (a) Die Zeile „EngineCoolingFan/Technology“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Crankshaft mounted — Electronically controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted — Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted — Discrete step clutch‘, ‚Crankshaft mounted — On/off clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Electronically controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Discrete step clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — On/off clutch‘, ‚Hydraulic driven — Variable displacement pump‘, ‚Hydraulic driven — Constant displacement pump‘, ‚Electrically driven — Electronically controlled‘ “ (b) Die Zeile „SteeringPump/Technology“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Fixed displacement‘, ‚Fixed displacement with elec. control‘, ‚Dual displacement‘, ‚Dual displacement with elec. control‘, ‚Variable displacement mech. controlled‘, ‚Variable displacement elec. controlled‘, ‚Electric driven pump‘, ‚Full electric steering gear‘.
Für PEV, FCHV bzw.
HEV mit Antriebsstrangkonfiguration ‚S‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.1 sind nur ‚Electric driven pump‘ bzw. ‚Full electric steering gear‘ als Werte zulässig.
Für jede aktive gelenkte Radachse ist ein separater Eintrag zusammen mit der Achsposition erforderlich (wobei beginnend bei 1 von vorne nach hinten gezählt wird).“ (c) Die Zeile „PneumaticSystem/Technology“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Small‘, ‚Small + ESS‘, ‘‘Small + visco clutch‘, ‚Small + mech. clutch‘, ‚Small + ESS + AMS‘, ‚Small + visco clutch + AMS‘, ‚Small + mech. clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 1-stage‘, ‚Medium Supply 1-stage + ESS‘, ‚Medium Supply 1-stage + visco clutch‘, ‚Medium Supply 1-stage + mech. clutch‘, ‚Medium Supply 1-stage + ESS + AMS‘, ‚Medium Supply 1-stage + visco clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 1-stage + mech. clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 2-stage‘, ‚Medium Supply 2-stage + ESS‘, ‚Medium Supply 2-stage + visco clutch‘, ‚Medium Supply 2-stage + mech. clutch‘, ‚Medium Supply 2-stage + ESS + AMS‘, ‚Medium Supply 2-stage + visco clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 2-stage + mech. clutch + AMS‘, ‚Large Supply‘, ‚Large Supply + ESS‘, ‚Large Supply + visco clutch‘, ‚Large Supply + mech. clutch‘, ‚Large Supply + ESS + AMS‘, ‚Large Supply + visco clutch + AMS‘, ‚Large Supply + mech. clutch + AMS‘, ‚Vacuum pump‘, ‚Small + elec. driven‘, ‚Small + ESS AMS + elec. driven‘, ‚Medium Supply 1-stage + elec. driven‘, ‚Medium Supply 1-stage + AMS + elec. driven‘, ‚Medium Supply 2-stage + elec. driven‘, ‚Medium Supply 2-stage + AMS + elec. driven‘, ‚Large Supply + elec. driven‘, ‚Large Supply + AMS + elec. driven‘, ‚Vacuum pump + elec. driven‘ Für PEV bzw.
FCHV ist nur ‚elec. driven‘ als Wert zulässig.“
(a) Die Zeile „EngineCoolingFan/Technology“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Crankshaft mounted — Electronically controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted — Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted — Discrete step clutch‘, ‚Crankshaft mounted — On/off clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Electronically controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Discrete step clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — On/off clutch‘, ‚Hydraulic driven — Variable displacement pump‘, ‚Hydraulic driven — Constant displacement pump‘, ‚Electrically driven — Electronically controlled‘ “
(b) Die Zeile „SteeringPump/Technology“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Fixed displacement‘, ‚Fixed displacement with elec. control‘, ‚Dual displacement‘, ‚Dual displacement with elec. control‘, ‚Variable displacement mech. controlled‘, ‚Variable displacement elec. controlled‘, ‚Electric driven pump‘, ‚Full electric steering gear‘.
Für PEV, FCHV bzw.
HEV mit Antriebsstrangkonfiguration ‚S‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.1 sind nur ‚Electric driven pump‘ bzw. ‚Full electric steering gear‘ als Werte zulässig.
Für jede aktive gelenkte Radachse ist ein separater Eintrag zusammen mit der Achsposition erforderlich (wobei beginnend bei 1 von vorne nach hinten gezählt wird).“
(c) Die Zeile „PneumaticSystem/Technology“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Small‘, ‚Small + ESS‘, ‘‘Small + visco clutch‘, ‚Small + mech. clutch‘, ‚Small + ESS + AMS‘, ‚Small + visco clutch + AMS‘, ‚Small + mech. clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 1-stage‘, ‚Medium Supply 1-stage + ESS‘, ‚Medium Supply 1-stage + visco clutch‘, ‚Medium Supply 1-stage + mech. clutch‘, ‚Medium Supply 1-stage + ESS + AMS‘, ‚Medium Supply 1-stage + visco clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 1-stage + mech. clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 2-stage‘, ‚Medium Supply 2-stage + ESS‘, ‚Medium Supply 2-stage + visco clutch‘, ‚Medium Supply 2-stage + mech. clutch‘, ‚Medium Supply 2-stage + ESS + AMS‘, ‚Medium Supply 2-stage + visco clutch + AMS‘, ‚Medium Supply 2-stage + mech. clutch + AMS‘, ‚Large Supply‘, ‚Large Supply + ESS‘, ‚Large Supply + visco clutch‘, ‚Large Supply + mech. clutch‘, ‚Large Supply + ESS + AMS‘, ‚Large Supply + visco clutch + AMS‘, ‚Large Supply + mech. clutch + AMS‘, ‚Vacuum pump‘, ‚Small + elec. driven‘, ‚Small + ESS AMS + elec. driven‘, ‚Medium Supply 1-stage + elec. driven‘, ‚Medium Supply 1-stage + AMS + elec. driven‘, ‚Medium Supply 2-stage + elec. driven‘, ‚Medium Supply 2-stage + AMS + elec. driven‘, ‚Large Supply + elec. driven‘, ‚Large Supply + AMS + elec. driven‘, ‚Vacuum pump + elec. driven‘ Für PEV bzw.
FCHV ist nur ‚elec. driven‘ als Wert zulässig.“
(6)Tabelle 3a wird wie folgt geändert: (a) Die Zeile „EngineCoolingFan/Technology“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Crankshaft mounted — Electronically controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted — Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted — Discrete step clutch 2 stages‘, ‚Crankshaft mounted — Discrete step clutch 3 stages‘, ‚Crankshaft mounted — On/off clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Electronically controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Discrete step clutch 2 stages‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Discrete step clutch 3 stages‘, ‚Belt driven or driven via transm. — On/off clutch‘, ‚Hydraulic driven — Variable displacement pump‘, ‚Hydraulic driven — Constant displacement pump‘, ‚Electrically driven — Electronically controlled‘ “ (b) Die Zeile „SteeringPump/Technology“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Fixed displacement‘, ‚Fixed displacement with elec. control‘, ‚Dual displacement‘, ‚Dual displacement with elec. control‘, ‚Variable displacement mech. controlled‘, ‚Variable displacement elec. controlled‘, ‚Electric driven pump‘, ‚Full electric steering gear‘.
Für PEV, FCHV bzw.
HEV mit Antriebsstrangkonfiguration ‚S‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.1 ist nur ‚Electric driven pump‘ bzw. ‚Full electric steering gear‘ als Wert zulässig.
Für jede aktive gelenkte Radachse ist ein separater Eintrag zusammen mit der Achsposition erforderlich (wobei beginnend bei 1 von vorne nach hinten gezählt wird).“ (c) In der Zeile „ElectricSystem/AlternatorTechnology“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Für PEV bzw.
FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“ (d) In der Zeile „ElectricSystem/SupplyFromHEVPossible“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Eingabe nur für HEV mit der Generatortechnologie ‚conventional‘ oder ‚smart‘ erforderlich.“ (e) Die Zeile „PneumaticSystem/SizeOfAirSupply“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Small‘, ‚Medium Supply 1-stage‘, ‚Medium Supply 2-stage‘, ‚Large Supply 1-stage‘, ‚Large Supply 2-stage‘, ‚not applicable‘.
Für elektrisch angetriebene Kompressoren ist ‚not applicable‘ anzugeben.
Für PEV bzw.
FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“ (f) Die Zeile „PneumaticSystem/CompressorDrive“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚mechanically‘, ‚electrically‘.
Für PEV bzw.
FCHV ist nur ‚electrically‘ als Wert zulässig.“ (g) Die Zeile „PneumaticSystem/Clutch“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚none‘, ‚visco‘, ‚mechanically‘.
Für PEV bzw.
FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“ (h) Die Zeile „PneumaticSystem/SmartCompressionSystem“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Für PEV bzw.
HEV mit Antriebsstrangkonfiguration ‚S‘ bzw. ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.1 ist keine Eingabe erforderlich.“ (i) Die Zeile „PneumaticSystem/Ratio Compressor ToEngine“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Für elektrisch angetriebene Kompressoren ist ‚0,000‘ anzugeben.
Für PEV bzw.
FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“ (j) Die Zeile „HVAC/EngineWasteGasHeatExchanger“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Für PEV bzw.
FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“ (k) In den Zeilen „HVAC/WaterElectricHeater“, „HVAC/AirElectricHeater“ und „HVAC/OtherHeating Technology“ erhält der Text in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgende Fassung: „Eingabe nur für HEV, FCHV und PEV erforderlich.“
(a) Die Zeile „EngineCoolingFan/Technology“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Crankshaft mounted — Electronically controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted — Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Crankshaft mounted — Discrete step clutch 2 stages‘, ‚Crankshaft mounted — Discrete step clutch 3 stages‘, ‚Crankshaft mounted — On/off clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Electronically controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Bimetallic controlled visco clutch‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Discrete step clutch 2 stages‘, ‚Belt driven or driven via transm. — Discrete step clutch 3 stages‘, ‚Belt driven or driven via transm. — On/off clutch‘, ‚Hydraulic driven — Variable displacement pump‘, ‚Hydraulic driven — Constant displacement pump‘, ‚Electrically driven — Electronically controlled‘ “
(b) Die Zeile „SteeringPump/Technology“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Fixed displacement‘, ‚Fixed displacement with elec. control‘, ‚Dual displacement‘, ‚Dual displacement with elec. control‘, ‚Variable displacement mech. controlled‘, ‚Variable displacement elec. controlled‘, ‚Electric driven pump‘, ‚Full electric steering gear‘.
Für PEV, FCHV bzw.
HEV mit Antriebsstrangkonfiguration ‚S‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.1 ist nur ‚Electric driven pump‘ bzw. ‚Full electric steering gear‘ als Wert zulässig.
Für jede aktive gelenkte Radachse ist ein separater Eintrag zusammen mit der Achsposition erforderlich (wobei beginnend bei 1 von vorne nach hinten gezählt wird).“
(c) In der Zeile „ElectricSystem/AlternatorTechnology“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Für PEV bzw.
FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“
(d) In der Zeile „ElectricSystem/SupplyFromHEVPossible“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Eingabe nur für HEV mit der Generatortechnologie ‚conventional‘ oder ‚smart‘ erforderlich.“
(e) Die Zeile „PneumaticSystem/SizeOfAirSupply“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚Small‘, ‚Medium Supply 1-stage‘, ‚Medium Supply 2-stage‘, ‚Large Supply 1-stage‘, ‚Large Supply 2-stage‘, ‚not applicable‘.
Für elektrisch angetriebene Kompressoren ist ‚not applicable‘ anzugeben.
Für PEV bzw.
FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“
(f) Die Zeile „PneumaticSystem/CompressorDrive“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚mechanically‘, ‚electrically‘.
Für PEV bzw.
FCHV ist nur ‚electrically‘ als Wert zulässig.“
(g) Die Zeile „PneumaticSystem/Clutch“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚none‘, ‚visco‘, ‚mechanically‘.
Für PEV bzw.
FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“
(h) Die Zeile „PneumaticSystem/SmartCompressionSystem“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Für PEV bzw.
HEV mit Antriebsstrangkonfiguration ‚S‘ bzw. ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.1 ist keine Eingabe erforderlich.“
(i) Die Zeile „PneumaticSystem/Ratio Compressor ToEngine“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Für elektrisch angetriebene Kompressoren ist ‚0,000‘ anzugeben.
Für PEV bzw.
FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“
(j) Die Zeile „HVAC/EngineWasteGasHeatExchanger“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Für PEV bzw.
FCHV ist keine Eingabe erforderlich.“
(k) In den Zeilen „HVAC/WaterElectricHeater“, „HVAC/AirElectricHeater“ und „HVAC/OtherHeating Technology“ erhält der Text in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgende Fassung: „Eingabe nur für HEV, FCHV und PEV erforderlich.“
(7)Tabelle 4 wird wie folgt geändert: (a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Eingabeparameter ‚VehicleTorqueLimits‘ pro Gang (optional)“ (b) Die Zeile „Gang“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Es sind nur diejenigen Gänge anzugeben, bei denen die für das Fahrzeug geltenden Grenzwerte für das Drehmoment gemäß Nummer 6 zutreffen.“ (c) In der Zeile „MaxTorque“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Höchstwert für das Motor- oder Getriebe-Eingangsdrehmoment gemäß Nummer 6.“
(a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Eingabeparameter ‚VehicleTorqueLimits‘ pro Gang (optional)“
(b) Die Zeile „Gang“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Es sind nur diejenigen Gänge anzugeben, bei denen die für das Fahrzeug geltenden Grenzwerte für das Drehmoment gemäß Nummer 6 zutreffen.“
(c) In der Zeile „MaxTorque“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Höchstwert für das Motor- oder Getriebe-Eingangsdrehmoment gemäß Nummer 6.“
(8)Tabelle 5 wird wie folgt geändert: (a) Die Zeile „BodyworkCode“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚CA‘, ‚CB‘, ‚CC‘, ‚CD‘, ‚CE‘, ‚CF‘, ‚CG‘, ‚CH‘, ‚CI‘, ‚CJ‘ gemäß Anhang I Teil C Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/858“ (b) Die Zeile „Technologie“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gemäß Anlage 1 Tabelle 1.
Zulässige Werte: ‚FCV Article 9 exempted‘, ‚Dual-fuel vehicle Article 9 exempted‘, ‚HEV Article 9 exempted‘, ‚PEV Article 9 exempted‘, ‚In-motion charging Article 9 exempted‘, ‚Multiple powertrains Article 9 exempted‘, ‚H2 ICE Article 9 exempted‘, ‚HV Article 9 exempted‘, ‚Other technology Article 9 exempted‘ “ (c) Folgende Zeile wird angefügt: „SimulationToolLicenceNumber P551 token [-] Lizenznummer des Simulationsinstruments gemäß Artikel 7 X X X X“
(a) Die Zeile „BodyworkCode“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Zulässige Werte: ‚CA‘, ‚CB‘, ‚CC‘, ‚CD‘, ‚CE‘, ‚CF‘, ‚CG‘, ‚CH‘, ‚CI‘, ‚CJ‘ gemäß Anhang I Teil C Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/858“
(b) Die Zeile „Technologie“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gemäß Anlage 1 Tabelle 1.
Zulässige Werte: ‚FCV Article 9 exempted‘, ‚Dual-fuel vehicle Article 9 exempted‘, ‚HEV Article 9 exempted‘, ‚PEV Article 9 exempted‘, ‚In-motion charging Article 9 exempted‘, ‚Multiple powertrains Article 9 exempted‘, ‚H2 ICE Article 9 exempted‘, ‚HV Article 9 exempted‘, ‚Other technology Article 9 exempted‘ “
(c) Folgende Zeile wird angefügt: „SimulationToolLicenceNumber P551 token [-] Lizenznummer des Simulationsinstruments gemäß Artikel 7 X X X X“
„SimulationToolLicenceNumber P551 token [-] Lizenznummer des Simulationsinstruments gemäß Artikel 7 X X X X“
(9)Tabelle 6 wird wie folgt geändert: (a) In der Zeile „EngineStopStart“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Für OVC-HEV ist der Eingabeparameter auf ‚true‘ zu setzen.“ (b) Die Zeile „PredictiveCruiseControl“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gemäß Nummer 8.1.4, zulässige Werte: ‚none‘, ‚1,2‘, ‚1,2,3‘ “
(a) In der Zeile „EngineStopStart“ wird in der Spalte „Beschreibung/Referenz“ folgender Text angefügt: „Für OVC-HEV ist der Eingabeparameter auf ‚true‘ zu setzen.“
(b) Die Zeile „PredictiveCruiseControl“ Spalte „Beschreibung/Referenz“ erhält folgende Fassung: „Gemäß Nummer 8.1.4, zulässige Werte: ‚none‘, ‚1,2‘, ‚1,2,3‘ “
(10)Tabelle 7 erhält folgende Fassung: „ Tabelle 7 Allgemeine Eingabeparameter für HEV, PEV und FCHV Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz Schwere Lastkraftwagen Mittelschwere Lastkraftwagen Schwere Busse (Primärfahrzeug) Schwere Busse (vollständiges bzw. vervollständigtes Fahrzeug) ArchitectureID P400 string [-] Gemäß Nummer 10.1.3 sind die folgenden Werte als Eingaben zulässig: ‚E2‘, ‚E3‘, ‚E4‘, ‚E-IEPC‘, ‚P1‘, ‚P2‘, ‚P2.5‘, ‚P3‘, ‚P4‘, ‚S2‘, ‚S3‘, ‚S4‘, ‚S-IEPC‘, ‚F2‘, ‚F3‘, ‚F4‘, ‚F-IEPC‘ X X X ArchitectureIDPwt2 P552 string [-] Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 die Architektur-ID des zweiten Antriebsstrangs anzugeben.
Gemäß Nummer 10.1.3 und Nummer 10.1.4 sind die folgenden Werte als Eingaben zulässig: ‚E2‘, ‚E3‘, ‚E4‘, ‚E-IEPC‘, ‚S2‘, ‚S3‘, ‚S4‘, ‚S-IEPC‘, ‚F2‘, ‚F3‘, ‚F4‘, ‚F-IEPC‘ X X OVC P553 boolean [-] Fahrzeug, bei dem das REESS durch eine externe Quelle aufgeladen werden kann.
Für folgende Fahrzeuge auf ‚true‘ zu setzen: — OVC-HEV — PEV — OVC-FCHV, wenn das Ladenetzteil auch für den normalen Betrieb des Fahrzeugs und nicht nur für Wartungszwecke ausgelegt ist X X X BatteryOnlyMode P554 boolean [-] Für HV gemäß Nummer 2 Punkt 50 anzugeben.
Für PEV ist der Eingabeparameter immer auf ‚true‘ zu setzen.
X X X Dynamic Charging Technology P555 string [-] Zulässige Werte: ‚None‘, ‚Overhead pantograph‘, ‚Overhead trolley‘, ‚Ground rail‘, ‚Wireless‘ ‚Overhead pantograph‘ gilt nicht für mittelschwere Lastkraftwagen. ‚Overhead trolley‘ gilt nur für schwere Busse.
X X X X“
Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz Schwere Lastkraftwagen Mittelschwere Lastkraftwagen Schwere Busse (Primärfahrzeug) Schwere Busse (vollständiges bzw. vervollständigtes Fahrzeug)
ArchitectureID P400 string [-] Gemäß Nummer 10.1.3 sind die folgenden Werte als Eingaben zulässig: ‚E2‘, ‚E3‘, ‚E4‘, ‚E-IEPC‘, ‚P1‘, ‚P2‘, ‚P2.5‘, ‚P3‘, ‚P4‘, ‚S2‘, ‚S3‘, ‚S4‘, ‚S-IEPC‘, ‚F2‘, ‚F3‘, ‚F4‘, ‚F-IEPC‘ X X X
ArchitectureIDPwt2 P552 string [-] Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 die Architektur-ID des zweiten Antriebsstrangs anzugeben.
Gemäß Nummer 10.1.3 und Nummer 10.1.4 sind die folgenden Werte als Eingaben zulässig: ‚E2‘, ‚E3‘, ‚E4‘, ‚E-IEPC‘, ‚S2‘, ‚S3‘, ‚S4‘, ‚S-IEPC‘, ‚F2‘, ‚F3‘, ‚F4‘, ‚F-IEPC‘ X X
OVC P553 boolean [-] Fahrzeug, bei dem das REESS durch eine externe Quelle aufgeladen werden kann.
Für folgende Fahrzeuge auf ‚true‘ zu setzen: — OVC-HEV — PEV — OVC-FCHV, wenn das Ladenetzteil auch für den normalen Betrieb des Fahrzeugs und nicht nur für Wartungszwecke ausgelegt ist X X X
— OVC-HEV
— PEV
— OVC-FCHV, wenn das Ladenetzteil auch für den normalen Betrieb des Fahrzeugs und nicht nur für Wartungszwecke ausgelegt ist
BatteryOnlyMode P554 boolean [-] Für HV gemäß Nummer 2 Punkt 50 anzugeben.
Für PEV ist der Eingabeparameter immer auf ‚true‘ zu setzen.
X X X
Dynamic Charging Technology P555 string [-] Zulässige Werte: ‚None‘, ‚Overhead pantograph‘, ‚Overhead trolley‘, ‚Ground rail‘, ‚Wireless‘ ‚Overhead pantograph‘ gilt nicht für mittelschwere Lastkraftwagen. ‚Overhead trolley‘ gilt nur für schwere Busse.
X X X X“
(11)Tabelle 8 wird wie folgt geändert: (a) Die Überschrift und der einleitende Teil erhalten folgende Fassung: „ Tabelle 8 Eingangsparameter pro elektrischer Maschinenposition Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.
(gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug oder im spezifischen Antriebsstrang vorhanden ist)“ (b) Die Zeile „CertificationNumberEM“ erhält folgende Fassung, wobei die ersten vier Spalten dieser Zeile zusammengelegt werden: „Eingabedaten zum elektrischen Maschinensystem gemäß Anhang Xb Anlage 15“ (c) Die Zeile „CertificationNumberADC“ erhält folgende Fassung, wobei die ersten vier Spalten dieser Zeile zusammengelegt werden: „ADC-Eingabedaten gemäß Anhang VI Anlage 12 Optionale Eingabe im Falle einer zusätzlichen einstufigen Gangübersetzung (ADC) zwischen EM-Welle und Anschlusspunkt zum Antriebsstrang des Fahrzeugs gemäß Nummer 10.1.2 Bei EMS, die über einen Riemen verbunden sind, gelten die Bestimmungen gemäß Anhang VI Nummer 6.1.3.
Nicht zulässig, wenn der Parameter ‚IHPCType‘ auf ‚IHPC Type 1‘ gesetzt wird.“
(a) Die Überschrift und der einleitende Teil erhalten folgende Fassung: „ Tabelle 8 Eingangsparameter pro elektrischer Maschinenposition Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.
(gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug oder im spezifischen Antriebsstrang vorhanden ist)“
(b) Die Zeile „CertificationNumberEM“ erhält folgende Fassung, wobei die ersten vier Spalten dieser Zeile zusammengelegt werden: „Eingabedaten zum elektrischen Maschinensystem gemäß Anhang Xb Anlage 15“
„Eingabedaten zum elektrischen Maschinensystem gemäß Anhang Xb Anlage 15“
(c) Die Zeile „CertificationNumberADC“ erhält folgende Fassung, wobei die ersten vier Spalten dieser Zeile zusammengelegt werden: „ADC-Eingabedaten gemäß Anhang VI Anlage 12 Optionale Eingabe im Falle einer zusätzlichen einstufigen Gangübersetzung (ADC) zwischen EM-Welle und Anschlusspunkt zum Antriebsstrang des Fahrzeugs gemäß Nummer 10.1.2 Bei EMS, die über einen Riemen verbunden sind, gelten die Bestimmungen gemäß Anhang VI Nummer 6.1.3.
Nicht zulässig, wenn der Parameter ‚IHPCType‘ auf ‚IHPC Type 1‘ gesetzt wird.“
„ADC-Eingabedaten gemäß Anhang VI Anlage 12 Optionale Eingabe im Falle einer zusätzlichen einstufigen Gangübersetzung (ADC) zwischen EM-Welle und Anschlusspunkt zum Antriebsstrang des Fahrzeugs gemäß Nummer 10.1.2 Bei EMS, die über einen Riemen verbunden sind, gelten die Bestimmungen gemäß Anhang VI Nummer 6.1.3.
Nicht zulässig, wenn der Parameter ‚IHPCType‘ auf ‚IHPC Type 1‘ gesetzt wird.“
(12)In Tabelle 9 wird nach dem einleitenden Satz der folgende Absatz angefügt: „Bei mehreren mechanisch unabhängigen Antriebssträngen ist gemäß Nummer 10.1.4 für jeden einzelnen Antriebsstrang ein separater Eintrag erforderlich.“
(13)Tabelle 10 erhält folgende Fassung: „ Tabelle 10 Eingabeparameter pro REESS (gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist) Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz StringID P411 integer [-] Die Anordnung der repräsentativen Batterie-Teilsysteme gemäß Anhang Xb auf Fahrzeugebene ist durch Zuordnung jedes Batterie-Teilsystems zu einem spezifischen, durch diesen Parameter definierten Strang anzugeben.
Alle spezifischen Stränge sind parallel geschaltet und alle Batterie-Teilsysteme in einem spezifischen parallelen Strang sind in Reihe geschaltet.
Zulässige Werte: ‚1‘, ‚2‘, ‚3‘, … REESS-Eingabedaten gemäß Anhang Xb Anlage 15 DeteriorationPerformanceRatio P557 double, 2 [%] Für PEV und OVC-HV ist entweder die für das Fahrzeug während der Hauptlebensdauer geltende Mindestleistungsanforderung (MPR) gemäß Anhang II Tabelle 3 der Verordnung (EU) 2024/1257 des Europäischen Parlaments und des Rates ( oder eine erklärte Leistungsanforderung (DPR), die über der MPR liegt, als Eingabe anzugeben, wenn diese DPR wiederum vom Hersteller angegeben und für das Fahrzeug in der Hauptlebensdauer gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1257 und ihren Durchführungsvorschriften bewertet wird.1) Bei HV, bei denen es sich nicht um OVC-HV handelt, ist keine Eingabe erforderlich.
SOCmin P413 double, 1 [%] Nur relevant für den REESS-Typ ‚Battery‘.
Bei PEV und OVC-HV mit einer primären Betriebsart Batteriebetrieb gemäß Nummer 2 Punkt 50 ist diese Eingabe als Prozentsatz der Nennkapazität anzugeben, wenn dem Fahrer null (oder ein anderer vom Erstausrüster definierter niedriger Grenzwert) verbleibende Batterieaufladung angezeigt wird oder wenn der normale Fahrzeugbetrieb ( in der primären Betriebsart Batteriebetrieb aufgrund niedriger Batterieaufladung nicht möglich ist.2) Bei HV, bei denen es sich nicht um OVC-HV handelt, und bei OVC-HV ohne primäre Betriebsart Batteriebetrieb gemäß Nummer 2 Punkt 50 ist diese Eingabe fakultativ und der Parameter ist im Simulationsinstrument nur wirksam, wenn der Eingabewert höher ist als der im Benutzerhandbuch dokumentierte generische Wert.
SOCmax P414 double, 1 [%] Nur relevant für den REESS-Typ ‚Battery‘.
Bei PEV und OVC-HV mit einer primären Betriebsart Batteriebetrieb gemäß Nummer 2 Punkt 50 ist diese Eingabe als Prozentsatz der Nennkapazität anzugeben, wenn dem Fahrer angezeigt wird, dass das Fahrzeug vollständig geladen ist.
Bei HV, bei denen es sich nicht um OVC-HV handelt, und bei OVC-HV ohne primäre Betriebsart Batteriebetrieb gemäß Nummer 2 Punkt 50 ist diese Eingabe fakultativ und der Parameter ist im Simulationsinstrument nur wirksam, wenn der Eingabewert niedriger ist als der im Benutzerhandbuch dokumentierte generische Wert.
Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz
StringID P411 integer [-] Die Anordnung der repräsentativen Batterie-Teilsysteme gemäß Anhang Xb auf Fahrzeugebene ist durch Zuordnung jedes Batterie-Teilsystems zu einem spezifischen, durch diesen Parameter definierten Strang anzugeben.
Alle spezifischen Stränge sind parallel geschaltet und alle Batterie-Teilsysteme in einem spezifischen parallelen Strang sind in Reihe geschaltet.
Zulässige Werte: ‚1‘, ‚2‘, ‚3‘, …
REESS-Eingabedaten gemäß Anhang Xb Anlage 15
DeteriorationPerformanceRatio P557 double, 2 [%] Für PEV und OVC-HV ist entweder die für das Fahrzeug während der Hauptlebensdauer geltende Mindestleistungsanforderung (MPR) gemäß Anhang II Tabelle 3 der Verordnung (EU) 2024/1257 des Europäischen Parlaments und des Rates ( oder eine erklärte Leistungsanforderung (DPR), die über der MPR liegt, als Eingabe anzugeben, wenn diese DPR wiederum vom Hersteller angegeben und für das Fahrzeug in der Hauptlebensdauer gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1257 und ihren Durchführungsvorschriften bewertet wird.1) Bei HV, bei denen es sich nicht um OVC-HV handelt, ist keine Eingabe erforderlich.
SOCmin P413 double, 1 [%] Nur relevant für den REESS-Typ ‚Battery‘.
Bei PEV und OVC-HV mit einer primären Betriebsart Batteriebetrieb gemäß Nummer 2 Punkt 50 ist diese Eingabe als Prozentsatz der Nennkapazität anzugeben, wenn dem Fahrer null (oder ein anderer vom Erstausrüster definierter niedriger Grenzwert) verbleibende Batterieaufladung angezeigt wird oder wenn der normale Fahrzeugbetrieb ( in der primären Betriebsart Batteriebetrieb aufgrund niedriger Batterieaufladung nicht möglich ist.2) Bei HV, bei denen es sich nicht um OVC-HV handelt, und bei OVC-HV ohne primäre Betriebsart Batteriebetrieb gemäß Nummer 2 Punkt 50 ist diese Eingabe fakultativ und der Parameter ist im Simulationsinstrument nur wirksam, wenn der Eingabewert höher ist als der im Benutzerhandbuch dokumentierte generische Wert.
SOCmax P414 double, 1 [%] Nur relevant für den REESS-Typ ‚Battery‘.
Bei PEV und OVC-HV mit einer primären Betriebsart Batteriebetrieb gemäß Nummer 2 Punkt 50 ist diese Eingabe als Prozentsatz der Nennkapazität anzugeben, wenn dem Fahrer angezeigt wird, dass das Fahrzeug vollständig geladen ist.
Bei HV, bei denen es sich nicht um OVC-HV handelt, und bei OVC-HV ohne primäre Betriebsart Batteriebetrieb gemäß Nummer 2 Punkt 50 ist diese Eingabe fakultativ und der Parameter ist im Simulationsinstrument nur wirksam, wenn der Eingabewert niedriger ist als der im Benutzerhandbuch dokumentierte generische Wert.
(14)Nach Tabelle 11 wird folgende Tabelle eingefügt: „ Tabelle 11a Eingangsparameter nach Brennstoffzellensystem (gilt nur, wenn das Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist) Ein oder zwei verschiedene Brennstoffzellensysteme, wobei bis zu drei identische Einheiten jedes Systems installiert sein dürfen.
Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz Count P558 integer [-] Anzahl der identischen Einheiten; zulässige Werte: ‚1‘, ‚2‘, ‚3‘ MinPower P559 integer [W] Optionale Eingabe zur Angabe der geltenden Leistungsuntergrenze des Brennstoffzellensystems auf Fahrzeugintegrationsebene.
MaxPower P560 integer [W] Optionale Eingabe zur Angabe der geltenden Leistungsobergrenze des Brennstoffzellensystems auf Fahrzeugintegrationsebene.“ Brennstoffzellensystem-Eingabedaten gemäß Anhang Xb Anlage 15
Parameterbezeichnung Parameter ID Typ Einheit Beschreibung/Referenz
Count P558 integer [-] Anzahl der identischen Einheiten; zulässige Werte: ‚1‘, ‚2‘, ‚3‘
MinPower P559 integer [W] Optionale Eingabe zur Angabe der geltenden Leistungsuntergrenze des Brennstoffzellensystems auf Fahrzeugintegrationsebene.
MaxPower P560 integer [W] Optionale Eingabe zur Angabe der geltenden Leistungsobergrenze des Brennstoffzellensystems auf Fahrzeugintegrationsebene.“
Brennstoffzellensystem-Eingabedaten gemäß Anhang Xb Anlage 15
(15)Nummer 6 erhält folgende Fassung: „6.
Grenzwerte für das Drehmoment je Gang und Gangabschaltung“
„6.
Grenzwerte für das Drehmoment je Gang und Gangabschaltung“
(16)Nummer 6.2 erhält folgende Fassung: „6.2.
Gangabschaltung Der Fahrzeughersteller kann entweder lediglich für den höchsten Gang oder für die zwei höchsten Gänge (z.
B. bei einem 6-Gang-Getriebe Gänge 5 und 6) eine vollständige Gangabschaltung festlegen, indem er bei der Eingabe in das Simulationsinstrument als gangspezifischen Grenzwert für das Drehmoment 0 Nm angibt.
Die Angabe einer solchen Gangabschaltung lediglich für den zweithöchsten Gang ist nicht zulässig.“
„6.2.
Gangabschaltung Der Fahrzeughersteller kann entweder lediglich für den höchsten Gang oder für die zwei höchsten Gänge (z.
B. bei einem 6-Gang-Getriebe Gänge 5 und 6) eine vollständige Gangabschaltung festlegen, indem er bei der Eingabe in das Simulationsinstrument als gangspezifischen Grenzwert für das Drehmoment 0 Nm angibt.
Die Angabe einer solchen Gangabschaltung lediglich für den zweithöchsten Gang ist nicht zulässig.“
(17)Nummer 10 erhält folgende Fassung: „10.
HEV, FCHV und PEV Die folgenden Bestimmungen gelten nur für HEV, FCHV und PEV.“
„10.
HEV, FCHV und PEV Die folgenden Bestimmungen gelten nur für HEV, FCHV und PEV.“
(18)In Nummer 10.1.1 wird folgender Absatz angefügt: „Bei FCHV: (a) ‚F‘, wenn ein EM-Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist; (b) ‚F-IEPC‘, wenn ein IEPC im Fahrzeug vorhanden ist.“
(a) ‚F‘, wenn ein EM-Bauteil im Fahrzeug vorhanden ist;
(b) ‚F-IEPC‘, wenn ein IEPC im Fahrzeug vorhanden ist.“
(19)Nummer 10.1.2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Wenn die Konfiguration des Antriebsstrangs des Fahrzeugs gemäß Nummer 10.1.1 ‚P‘, ‚S‘, ‚F‘ oder ‚E‘ lautet, ist die Position der EM im Antriebsstrang des Fahrzeugs gemäß den Definitionen in Tabelle 14 zu bestimmen.“
(20)Tabelle 14 wird wie folgt geändert: (a) Die Zeile „2“ Spalte „Antriebsstrangkonfiguration gemäß Nummer 10.1.1“ erhält folgende Fassung: „E, S, F“ (b) In der zweiten Zeile „3“ erhält der Text in der Spalte „Antriebsstrangkonfiguration gemäß Nummer 10.1.1“ folgende Fassung: „E, S, F“ (c) In der zweiten Zeile „4“ erhält der Text in der Spalte „Antriebsstrangkonfiguration gemäß Nummer 10.1.1“ folgende Fassung: „E, S, F“
(a) Die Zeile „2“ Spalte „Antriebsstrangkonfiguration gemäß Nummer 10.1.1“ erhält folgende Fassung: „E, S, F“
(b) In der zweiten Zeile „3“ erhält der Text in der Spalte „Antriebsstrangkonfiguration gemäß Nummer 10.1.1“ folgende Fassung: „E, S, F“
(c) In der zweiten Zeile „4“ erhält der Text in der Spalte „Antriebsstrangkonfiguration gemäß Nummer 10.1.1“ folgende Fassung: „E, S, F“
(21)In Tabelle 15 wird folgender Eintrag angefügt: „FCHV F F2 nein nein nein ja ja nein ja nein F3 nein nein nein nein nein ja ja nein F4 nein nein nein nein nein nein nein ja F-IEPC nein nein nein nein nein nein ( 3) nein
„FCHV F F2 nein nein nein ja ja nein ja nein
F3 nein nein nein nein nein ja ja nein
F4 nein nein nein nein nein nein nein ja
F-IEPC nein nein nein nein nein nein ( 3) nein
(22)Nach Tabelle 15 wird folgende Nummer eingefügt: „10.1.4.
Festlegung der Architektur-ID des zweiten mechanisch unabhängigen Antriebsstrangs Wenn das Fahrzeug mit zwei Antriebssträngen ausgerüstet ist, jeder Antriebsstrang verschiedene Radachsen des Fahrzeugs antreibt und die verschiedenen Antriebsstränge unter keinen Umständen mechanisch miteinander verbunden sein dürfen, muss der Fahrzeughersteller eine zweite Antriebsstrang-ID gemäß Nummer 10.1.3 angeben.
Darüber hinaus müssen die beiden Antriebsstränge dasselbe REESS haben und über getrennte Energiewandler für die Umwandlung von elektrischer in mechanische Energie verfügen.
In diesem Zusammenhang werden hydraulisch angetriebene Achsen gemäß Nummer 5 Unterabsatz 2 Buchstabe a dieses Anhangs als nicht angetriebene Achsen behandelt und somit nicht als mechanisch unabhängige Antriebsstränge gezählt.
Bei Vorhandensein eines zweiten mechanisch unabhängigen Antriebsstrangs dürfen nur Antriebsstränge mit der Konfiguration S, S-IEPC, F, F-IEPC und E gemäß Nummer 10.1.1 angegeben werden.
Zudem dürfen nur die Kombinationen von Architektur-IDs für den ersten und zweiten Antriebsstrang angegeben werden, die in Tabelle 15a mit ‚ja‘ gekennzeichnet sind.“
„10.1.4.
Festlegung der Architektur-ID des zweiten mechanisch unabhängigen Antriebsstrangs Wenn das Fahrzeug mit zwei Antriebssträngen ausgerüstet ist, jeder Antriebsstrang verschiedene Radachsen des Fahrzeugs antreibt und die verschiedenen Antriebsstränge unter keinen Umständen mechanisch miteinander verbunden sein dürfen, muss der Fahrzeughersteller eine zweite Antriebsstrang-ID gemäß Nummer 10.1.3 angeben.
Darüber hinaus müssen die beiden Antriebsstränge dasselbe REESS haben und über getrennte Energiewandler für die Umwandlung von elektrischer in mechanische Energie verfügen.
In diesem Zusammenhang werden hydraulisch angetriebene Achsen gemäß Nummer 5 Unterabsatz 2 Buchstabe a dieses Anhangs als nicht angetriebene Achsen behandelt und somit nicht als mechanisch unabhängige Antriebsstränge gezählt.
Bei Vorhandensein eines zweiten mechanisch unabhängigen Antriebsstrangs dürfen nur Antriebsstränge mit der Konfiguration S, S-IEPC, F, F-IEPC und E gemäß Nummer 10.1.1 angegeben werden.
Zudem dürfen nur die Kombinationen von Architektur-IDs für den ersten und zweiten Antriebsstrang angegeben werden, die in Tabelle 15a mit ‚ja‘ gekennzeichnet sind.“
(23)Nach Nummer 10.1.4 wird folgende Tabelle eingefügt: „ Tabelle 15a Gültige Werte für die Antriebsstrangarchitektur zur Eingabe in das Simulationsinstrument Architektur- ID ArchitectureIDPwt2 E2 E3 E4 E-IEPC S2 S3 S4 S-IEPC F2 F3 F4 F-IEPC E2 ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein E3 ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein E4 ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein E-IEPC ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein S2 nein nein nein nein ja ja ja ja nein nein nein nein S3 nein nein nein nein ja ja ja ja nein nein nein nein S4 nein nein nein nein ja ja ja ja nein nein nein nein S-IEPC nein nein nein nein ja ja ja ja nein nein nein nein F2 nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja F3 nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja F4 nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja F-IEPC nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja“
Architektur- ID ArchitectureIDPwt2 E2 E3 E4 E-IEPC S2 S3 S4 S-IEPC F2 F3 F4 F-IEPC
E2 ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein
E3 ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein
E4 ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein
E-IEPC ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein
S2 nein nein nein nein ja ja ja ja nein nein nein nein
S3 nein nein nein nein ja ja ja ja nein nein nein nein
S4 nein nein nein nein ja ja ja ja nein nein nein nein
S-IEPC nein nein nein nein ja ja ja ja nein nein nein nein
F2 nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja
F3 nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja
F4 nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja
F-IEPC nein nein nein nein nein nein nein nein ja ja ja ja“
(24)Nach Nummer 11.5 werden folgende Nummern angefügt: „12.
Nutzbare Kapazität des Wasserstoff-Kraftstoffspeichersystems Für Kraftstoffspeichersysteme mit Wasserstoff ist die nutzbare Kapazität zu bestimmen. 12.1.
Komprimierter gasförmiger Wasserstoff Die nutzbare Kapazität wird anhand folgender Gleichung berechnet: Dabei gilt: m usable nutzbare Kapazität [kg] V CHSS Volumen bei Speichertechnologie für komprimierten Wasserstoff [l] p min,rel relativer Druck, der dem Leerzustand des Wasserstofftanks entspricht [MPa] ρ 15°C, NWP Dichte des komprimierten gasförmigen Wasserstoffs bei 15 °C und einem Nennbetriebsdruck (nominal working pressure, NWP) gemäß Nummer 2.17 der UN-Regelung Nr. 134 [g/l] Dieser Dichtewert ist aus Tabelle 16 durch lineare Interpolation zu bestimmen. ρ 15°C, pmin,rel Dichte des komprimierten gasförmigen Wasserstoffs bei 15 °C und p min,rel [g/l] Dieser Dichtewert ist aus Tabelle 16 durch lineare Interpolation zu bestimmen.
Tabelle 16 Dichte des komprimierten Wasserstoffs bei 15 °C [g/l] Temperatur (°C) Druck (MPa) 0,5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 35 70 15 0,5 0,9 1,7 2,6 3,4 4,2 4,9 5,7 6,5 7,3 8,0 24,0 40,2 12.2.
Flüssiger Wasserstoff Die nutzbare Kapazität wird anhand folgender Gleichung berechnet: Dabei gilt: m usable nutzbare Kapazität [kg] V LHSS Volumen bei Speichertechnologie für flüssigen Wasserstoff [l] ρ full ref Dichte des flüssigen Wasserstoffs, der dem Vollzustand des Wasserstofftanks entspricht [g/l] und folgende Betriebsbedingungen erfüllt: a) Das Fahrzeug wird betrieben, bis der Leerzustand des Wasserstofftanks erreicht ist. b) Das Nachfüllen erfolgt unmittelbar danach. c) In Bezug auf den Zustand des Wasserstoffs, der von der Wasserstoffbetankungsinfrastruktur bereitgestellt wird, ist gegebenenfalls auf internationale Normen zu verweisen. ρ empty Dichte des flüssigen Wasserstoffs, der dem Leerzustand des Wasserstofftanks entspricht [g/l] Das Berechnungsmodell für die Dichte ist der Genehmigungsbehörde auf Anfrage offenzulegen. 12.3.
Kryokomprimierter Wasserstoff Die nutzbare Kapazität wird anhand folgender Gleichungen berechnet: Dabei gilt: m usable nutzbare Kapazität [kg] V CCHSS Volumen bei Speichertechnologie für kryokomprimierten Wasserstoff [l] ρ filling Dichte des Wasserstoffs am Ende des Betankungsvorgangs [g/l] f usable nutzbarer Anteil, anhand von Tabelle 17 durch lineare Interpolation bestimmt [-] p filling absoluter Wasserstoffdruck im Tank am Ende des Betankungsvorgangs [bar] Der bei den Berechnungen verwendete Wert für den Wasserstoffdruck im Tank am Ende des Betankungsprozesses ist im Beschreibungsbogen für das Tanksystem für kryokomprimierten Wasserstoff zu dokumentieren.
Bei der Bestimmung dieses Wertes sind bestehende internationale Normen für Betankungsinfrastruktur für kryokomprimierten Wasserstoff zu berücksichtigen, sofern bereits verfügbar.
Tabelle 17 Nutzbarer Anteil der Wasserstoffmasse bei einer Speichertechnologie für kryokomprimierten Wasserstoff [-] Absoluter Druck, der dem Leerzustand des Wasserstofftanks entspricht [bar] f usable ( [-]*1) 5 0,97 8 0,95 10 0,93 15 0,88 20 0,85 30 0,75
„12.
Nutzbare Kapazität des Wasserstoff-Kraftstoffspeichersystems Für Kraftstoffspeichersysteme mit Wasserstoff ist die nutzbare Kapazität zu bestimmen.
12.1.
Komprimierter gasförmiger Wasserstoff Die nutzbare Kapazität wird anhand folgender Gleichung berechnet: Dabei gilt: m usable nutzbare Kapazität [kg] V CHSS Volumen bei Speichertechnologie für komprimierten Wasserstoff [l] p min,rel relativer Druck, der dem Leerzustand des Wasserstofftanks entspricht [MPa] ρ 15°C, NWP Dichte des komprimierten gasförmigen Wasserstoffs bei 15 °C und einem Nennbetriebsdruck (nominal working pressure, NWP) gemäß Nummer 2.17 der UN-Regelung Nr. 134 [g/l] Dieser Dichtewert ist aus Tabelle 16 durch lineare Interpolation zu bestimmen. ρ 15°C, pmin,rel Dichte des komprimierten gasförmigen Wasserstoffs bei 15 °C und p min,rel [g/l] Dieser Dichtewert ist aus Tabelle 16 durch lineare Interpolation zu bestimmen.
Tabelle 16 Dichte des komprimierten Wasserstoffs bei 15 °C [g/l] Temperatur (°C) Druck (MPa) 0,5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 35 70 15 0,5 0,9 1,7 2,6 3,4 4,2 4,9 5,7 6,5 7,3 8,0 24,0 40,2
m usable nutzbare Kapazität [kg]
V CHSS Volumen bei Speichertechnologie für komprimierten Wasserstoff [l]
p min,rel relativer Druck, der dem Leerzustand des Wasserstofftanks entspricht [MPa]
ρ 15°C, NWP Dichte des komprimierten gasförmigen Wasserstoffs bei 15 °C und einem Nennbetriebsdruck (nominal working pressure, NWP) gemäß Nummer 2.17 der UN-Regelung Nr. 134 [g/l] Dieser Dichtewert ist aus Tabelle 16 durch lineare Interpolation zu bestimmen.
ρ 15°C, pmin,rel Dichte des komprimierten gasförmigen Wasserstoffs bei 15 °C und p min,rel [g/l] Dieser Dichtewert ist aus Tabelle 16 durch lineare Interpolation zu bestimmen.
Temperatur (°C) Druck (MPa)
0,5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 35 70
15 0,5 0,9 1,7 2,6 3,4 4,2 4,9 5,7 6,5 7,3 8,0 24,0 40,2
12.2.
Flüssiger Wasserstoff Die nutzbare Kapazität wird anhand folgender Gleichung berechnet: Dabei gilt: m usable nutzbare Kapazität [kg] V LHSS Volumen bei Speichertechnologie für flüssigen Wasserstoff [l] ρ full ref Dichte des flüssigen Wasserstoffs, der dem Vollzustand des Wasserstofftanks entspricht [g/l] und folgende Betriebsbedingungen erfüllt: a) Das Fahrzeug wird betrieben, bis der Leerzustand des Wasserstofftanks erreicht ist. b) Das Nachfüllen erfolgt unmittelbar danach. c) In Bezug auf den Zustand des Wasserstoffs, der von der Wasserstoffbetankungsinfrastruktur bereitgestellt wird, ist gegebenenfalls auf internationale Normen zu verweisen. ρ empty Dichte des flüssigen Wasserstoffs, der dem Leerzustand des Wasserstofftanks entspricht [g/l] Das Berechnungsmodell für die Dichte ist der Genehmigungsbehörde auf Anfrage offenzulegen.
m usable nutzbare Kapazität [kg]
V LHSS Volumen bei Speichertechnologie für flüssigen Wasserstoff [l]
ρ full ref Dichte des flüssigen Wasserstoffs, der dem Vollzustand des Wasserstofftanks entspricht [g/l] und folgende Betriebsbedingungen erfüllt: a) Das Fahrzeug wird betrieben, bis der Leerzustand des Wasserstofftanks erreicht ist. b) Das Nachfüllen erfolgt unmittelbar danach. c) In Bezug auf den Zustand des Wasserstoffs, der von der Wasserstoffbetankungsinfrastruktur bereitgestellt wird, ist gegebenenfalls auf internationale Normen zu verweisen.
a)Das Fahrzeug wird betrieben, bis der Leerzustand des Wasserstofftanks erreicht ist.
b)Das Nachfüllen erfolgt unmittelbar danach.
c)In Bezug auf den Zustand des Wasserstoffs, der von der Wasserstoffbetankungsinfrastruktur bereitgestellt wird, ist gegebenenfalls auf internationale Normen zu verweisen.
ρ empty Dichte des flüssigen Wasserstoffs, der dem Leerzustand des Wasserstofftanks entspricht [g/l] Das Berechnungsmodell für die Dichte ist der Genehmigungsbehörde auf Anfrage offenzulegen.
12.3.
Kryokomprimierter Wasserstoff Die nutzbare Kapazität wird anhand folgender Gleichungen berechnet: Dabei gilt: m usable nutzbare Kapazität [kg] V CCHSS Volumen bei Speichertechnologie für kryokomprimierten Wasserstoff [l] ρ filling Dichte des Wasserstoffs am Ende des Betankungsvorgangs [g/l] f usable nutzbarer Anteil, anhand von Tabelle 17 durch lineare Interpolation bestimmt [-] p filling absoluter Wasserstoffdruck im Tank am Ende des Betankungsvorgangs [bar] Der bei den Berechnungen verwendete Wert für den Wasserstoffdruck im Tank am Ende des Betankungsprozesses ist im Beschreibungsbogen für das Tanksystem für kryokomprimierten Wasserstoff zu dokumentieren.
Bei der Bestimmung dieses Wertes sind bestehende internationale Normen für Betankungsinfrastruktur für kryokomprimierten Wasserstoff zu berücksichtigen, sofern bereits verfügbar.
Tabelle 17 Nutzbarer Anteil der Wasserstoffmasse bei einer Speichertechnologie für kryokomprimierten Wasserstoff [-] Absoluter Druck, der dem Leerzustand des Wasserstofftanks entspricht [bar] f usable ( [-]*1) 5 0,97 8 0,95 10 0,93 15 0,88 20 0,85 30 0,75
m usable nutzbare Kapazität [kg]
V CCHSS Volumen bei Speichertechnologie für kryokomprimierten Wasserstoff [l]
ρ filling Dichte des Wasserstoffs am Ende des Betankungsvorgangs [g/l]
f usable nutzbarer Anteil, anhand von Tabelle 17 durch lineare Interpolation bestimmt [-]
p filling absoluter Wasserstoffdruck im Tank am Ende des Betankungsvorgangs [bar]
Absoluter Druck, der dem Leerzustand des Wasserstofftanks entspricht [bar] f usable ( [-]*1)
5 0,97
8 0,95
10 0,93
15 0,88
20 0,85
30 0,75
(25)Anlage 1 Tabelle 1 wird wie folgt geändert: (a) Die Zeile „Brennstoffzellenfahrzeuge“ Spalte „Kriterien für die Ausnahme“ erhält folgende Fassung: „Fahrzeuge sind ausgenommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: — Brennstoffzellenfahrzeug, das kein Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug gemäß Nummer 2 Punkt 13 dieses Anhangs ist. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen). — Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚F2‘ bis ‚F4‘ oder ‚F-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs.“ (b) Die Zeile „Mit Wasserstoff betriebene ICE-Fahrzeuge“ wird gestrichen.
(c) Die Zeile „Zweistofffahrzeuge“ Spalte „Kriterien für die Ausnahme“ erhält folgende Fassung: „Zweistofffahrzeuge mit einem mit Erdgas oder LPG betriebenen Motor der Typen 1B, 2B und 3B gemäß den Definitionen in Artikel 2 Nummern 53, 55 und 56 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 oder Zweistofffahrzeuge mit einem mit Wasserstoff betriebenen Motor eines anderen Typs als 1A gemäß der Definition in Artikel 2 Nummer 52 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011“ (d) Die Zeile „HEV“ Spalte „Kriterien für die Ausnahme“ erhält folgende Fassung: „Fahrzeuge sind ausgenommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen). — Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚P1‘ bis ‚P4‘, ‚S2‘ bis ‚S4‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs oder eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚IHPC Typ 1‘.“ (e) Die Zeile „PEV“ Spalte „Kriterien für die Ausnahme“ erhält folgende Fassung: „Fahrzeuge sind ausgenommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen). — Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚E2‘ bis ‚E4‘ oder ‚E-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs.“ (f) Die Zeile „Mehrere dauerhaft mechanisch unabhängige Antriebsstränge“ Spalte „Kriterien für die Ausnahme“ Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Das Fahrzeug ist mit mehr als einem Antriebsstrang ausgestattet, wobei jeder Antriebsstrang verschiedene Radachsen des Fahrzeugs antreibt und die verschiedenen Antriebsstränge unter keinen Umständen mechanisch miteinander verbunden sein dürfen und wobei das spezifische System nicht von den zulässigen Kombinationen gemäß Nummer 10.1.4 dieses Anhangs abgedeckt ist.“ (g) Die Zeile „Laden während der Fahrt“ wird gestrichen.
(h) Folgende Zeile wird angefügt: „Sonstiges Alle anderen Antriebstechnologien, die nicht in dieser Tabelle aufgeführt sind und für die aufgrund der Einschränkungen des Simulationsinstruments in Bezug auf diese spezifische Antriebstechnologie keine Simulation gemäß Artikel 9 dieser Verordnung durchgeführt werden kann. ‚Other technology Article 9 exempted‘“
(a) Die Zeile „Brennstoffzellenfahrzeuge“ Spalte „Kriterien für die Ausnahme“ erhält folgende Fassung: „Fahrzeuge sind ausgenommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: — Brennstoffzellenfahrzeug, das kein Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug gemäß Nummer 2 Punkt 13 dieses Anhangs ist. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen). — Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚F2‘ bis ‚F4‘ oder ‚F-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs.“
— Brennstoffzellenfahrzeug, das kein Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug gemäß Nummer 2 Punkt 13 dieses Anhangs ist.
— Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind.
— Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen).
— Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚F2‘ bis ‚F4‘ oder ‚F-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs.“
(b) Die Zeile „Mit Wasserstoff betriebene ICE-Fahrzeuge“ wird gestrichen.
(c) Die Zeile „Zweistofffahrzeuge“ Spalte „Kriterien für die Ausnahme“ erhält folgende Fassung: „Zweistofffahrzeuge mit einem mit Erdgas oder LPG betriebenen Motor der Typen 1B, 2B und 3B gemäß den Definitionen in Artikel 2 Nummern 53, 55 und 56 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 oder Zweistofffahrzeuge mit einem mit Wasserstoff betriebenen Motor eines anderen Typs als 1A gemäß der Definition in Artikel 2 Nummer 52 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011“
(d) Die Zeile „HEV“ Spalte „Kriterien für die Ausnahme“ erhält folgende Fassung: „Fahrzeuge sind ausgenommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen). — Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚P1‘ bis ‚P4‘, ‚S2‘ bis ‚S4‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs oder eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚IHPC Typ 1‘.“
„Fahrzeuge sind ausgenommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen). — Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚P1‘ bis ‚P4‘, ‚S2‘ bis ‚S4‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs oder eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚IHPC Typ 1‘.“
— Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind.
— Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen).
— Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚P1‘ bis ‚P4‘, ‚S2‘ bis ‚S4‘ oder ‚S-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs oder eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚IHPC Typ 1‘.“
(e) Die Zeile „PEV“ Spalte „Kriterien für die Ausnahme“ erhält folgende Fassung: „Fahrzeuge sind ausgenommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen). — Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚E2‘ bis ‚E4‘ oder ‚E-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs.“
„Fahrzeuge sind ausgenommen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind. — Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen). — Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚E2‘ bis ‚E4‘ oder ‚E-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs.“
— Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und nicht gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind.
— Das Fahrzeug ist mit mehreren EM ausgestattet, die sich in einem einzigen Antriebsstrang befinden und gemäß Nummer 10.1.2 dieses Anhangs am selben Anschlusspunkt im Antriebsstrang angebracht sind, aber nicht dieselben Spezifikationen aufweisen (d. h. nicht unter dieselbe Bauteilbescheinigung fallen).
— Das Fahrzeug verfügt über eine andere Antriebsstrangarchitektur als ‚E2‘ bis ‚E4‘ oder ‚E-IEPC‘ gemäß Nummer 10.1.3 dieses Anhangs.“
(f) Die Zeile „Mehrere dauerhaft mechanisch unabhängige Antriebsstränge“ Spalte „Kriterien für die Ausnahme“ Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Das Fahrzeug ist mit mehr als einem Antriebsstrang ausgestattet, wobei jeder Antriebsstrang verschiedene Radachsen des Fahrzeugs antreibt und die verschiedenen Antriebsstränge unter keinen Umständen mechanisch miteinander verbunden sein dürfen und wobei das spezifische System nicht von den zulässigen Kombinationen gemäß Nummer 10.1.4 dieses Anhangs abgedeckt ist.“
(g) Die Zeile „Laden während der Fahrt“ wird gestrichen.
(h) Folgende Zeile wird angefügt: „Sonstiges Alle anderen Antriebstechnologien, die nicht in dieser Tabelle aufgeführt sind und für die aufgrund der Einschränkungen des Simulationsinstruments in Bezug auf diese spezifische Antriebstechnologie keine Simulation gemäß Artikel 9 dieser Verordnung durchgeführt werden kann. ‚Other technology Article 9 exempted‘“
„Sonstiges Alle anderen Antriebstechnologien, die nicht in dieser Tabelle aufgeführt sind und für die aufgrund der Einschränkungen des Simulationsinstruments in Bezug auf diese spezifische Antriebstechnologie keine Simulation gemäß Artikel 9 dieser Verordnung durchgeführt werden kann. ‚Other technology Article 9 exempted‘“
(1)Verordnung (EU) 2024/1257 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.
April 2024 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien (Euro 7), zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission, der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission, der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 der Kommission (ABl.
L, 2024/1257, 8.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1257/oj).
(2)Bei ‚normalem Fahrzeugbetrieb‘ dürfen keine nennenswerten Betriebseinschränkungen vorhanden sein (z.
B. gilt der ‚Notbetrieb‘ nicht als normaler Fahrzeugbetrieb).“
(3)‚Yes‘ (d. h.
Achskomponente vorhanden) nur für den Fall, dass beide Parameter ‚DifferentialIncluded‘ und ‚DesignTypeWheelMotor‘ auf ‚false‘ gesetzt wurden.“
(*1) Die angegebenen Werte für fusable setzen voraus, dass der Tank über ein internes Verdampfersystem verfügt, das bei Erreichen des Mindestdrucks aktiviert wird.
Ist kein solches Verdampfersystem im Tank vorhanden, so wendet der Hersteller nach Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde einen niedrigeren Wert für fusable an.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang II REG_2025_258 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang II REG_2025_258 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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