ErwGr. 41

REG_2025_2643 · zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“)

Die Entwicklung der Herstellungskapazitäten im Verteidigungsbereich in der gesamten Union ist unter Berücksichtigung der Risiken, die mit der zunehmenden Verschlechterung des sicherheitspolitischen Kontextes der Union verbunden sind, von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten zu einer robusten EDTIB beitragen und von ihr profitieren. Bei Maßnahmen zur Stärkung der Industrie sollte besonderes Augenmerk auf den Beitrag der betreffenden Maßnahme zur industriellen Resilienz gelegt werden, insbesondere auf die Gewährleistung der Verfügbarkeit von und der Versorgungssicherheit mit Verteidigungsgütern in der gesamten Union als Reaktion auf bestimmte Risiken wie der hohen Gefahr, dass konventionelle militärische Bedrohungen umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

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