Die Union sollte europäische Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem Interesse (European Defence Project of Common Interest — EDPCIs) bestimmen, auf die Anstrengungen und Ressourcen konzentriert werden sollen; sie sollten kooperative Industrieprojekte umfassen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der EDTIB in der gesamten Union gestärkt werden und gleichzeitig ein Beitrag zur Entwicklung der militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten, die für die Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Union von wesentlicher Bedeutung sind, einschließlich derer, durch die der Zugang zu allen operativen Bereichen sichergestellt wird, geleistet werden soll. Da die Entscheidung, ein EDPCI zu bestimmen, angesichts ihrer möglichen Auswirkungen auf die nationalen Sicherheitsinteressen heikel ist und es wichtig ist, den Beitrag solcher Vorhaben zur Verteidigungsbereitschaft aller Mitgliedstaaten sicherzustellen, sollte dem Rat die Befugnis übertragen werden, auf Vorschlag der Kommission Durchführungsrechtsakte zur Bestimmung von EDPCIs zu erlassen. Bevor die Kommission diese Durchführungsrechtsakte vorschlägt, sollte sie die Ansichten aller Mitgliedstaaten und ihre Projektvorschläge für mögliche EDPCIs berücksichtigen. Bei der Ausarbeitung dieser Projektvorschläge sollten sich die Mitgliedstaaten auf inklusive Weise abstimmen und zu diesem Zweck gegebenenfalls die Unterstützung der EDA nutzen. In diesem Zusammenhang können die Mitgliedstaaten Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck von gemeinsamem Interesse bestimmen. Soweit diese Projektvorschläge zu EDPCIs werden, könnten die von den Mitgliedstaaten bestimmten Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck für die Union, ihre Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen im Rahmen der betreffenden EDPCIs entwickelt werden. Neben der Kohärenz mit den Prioritäten für die Verteidigungsfähigkeiten, die im Rahmen der GASP — einschließlich des Fähigkeitenentwicklungsplans (Capability Development Plan — CDP), den Zielen des Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung und den im Rahmen der Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (Coordinated Annual Review on Defence — CARD) bestimmten Kooperationsmöglichkeiten — bestimmt wurden, sollten die im Rahmen der SSZ vereinbarten Projekte, EDA-Initiativen und die einschlägigen Tätigkeiten der NATO, wie der NATO-Verteidigungsplanungsprozess, bei EDPCIs berücksichtigt werden. Bevor die Kommission einen Vorschlag für einen Durchführungsrechtsakt vorlegt, sollte sie den Hohen Vertreter und die EDA ersuchen, erforderlichenfalls Beiträge zu leisten, um die Kohärenz mit diesen Prioritäten und Zielen zu gewährleisten. Diese Beiträge werden die Informationen der Mitgliedstaaten über Projektvorschläge ergänzen. Der Rat sollte die Möglichkeit haben, Projekte hinzuzufügen oder zu streichen oder andere Änderungen an dem Vorschlag der Kommission für einen Durchführungsrechtsakt vorzunehmen. Die Projektreife, der im Projekt vorgesehene Beitrag zur Verteidigungsbereitschaft und die Zahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten sollten vom Rat bei der Bewertung eines Vorschlags für einen Durchführungsrechtsakt berücksichtigt werden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025
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