ErwGr. 34

REG_2025_2645 · über die Erteilung von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 816/2006

Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, als eine Angelegenheit ihrer internen Organisation, Maßnahmen in Bezug auf die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung, wie in dieser Verordnung vorgesehen, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), das über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt, zu übertragen. Solche internen Entscheidungen sollten die kontinuierliche Ausübung der der Kommission oder dem OLAF durch andere Unionsrechtsakte, unter anderem durch die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates (14), übertragenen Befugnisse berühren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2025

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