ErwGr. 14

REG_2025_2650 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern

Im Vorfeld der bis zum 30. Juni 2030 durchzuführenden allgemeinen Überprüfung der Verordnung (EU) 2023/1115 sollte die Kommission im Interesse einer Vereinfachung für die Marktteilnehmer und Händler eine Überprüfung der Vereinfachung der genannten Verordnung durchführen und bis zum 30. April 2026 einen Bericht vorlegen. In dem Bericht sollten der Verwaltungsaufwand und die Auswirkungen der genannten Verordnung insbesondere auf Kleinst- oder Kleinunternehmen bewertet werden. Darüber hinaus sollte die Kommission in dem Bericht Möglichkeiten aufzeigen, wie die festgestellten Probleme im Einklang mit den in der Verordnung (EU) 2023/1115 vorgesehenen Befugnisübertragung – unter anderem durch technische Leitlinien, Verbesserungen des IT-Systems und delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte – bewältigt werden können, und dem Bericht gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag beifügen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.12.2025

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