ErwGr. 15

REG_2025_2653 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/694, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697, (EU) 2021/1153 und (EU) 2024/795 im Hinblick auf Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen im EU-Haushalt zur Umsetzung des Plans „ReArm Europe“

In Anbetracht der zunehmenden Exposition der Union gegenüber Cyberbedrohungen und hybriden Bedrohungen Union ist es gerechtfertigt, im spezifischen Ziel 3 des Programms „Digitales Europa“ die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen und hybriden Bedrohungen als ausdrücklichen Schwerpunkt aufzunehmen. Im spezifischen Ziel 5 — Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität des Programms „Digitales Europe“ ist es außerdem erforderlich, in das operative Ziel der Unterstützung für den öffentlichen Sektor und für Bereiche von öffentlichem Interesse einen Verweis auf die Verteidigung aufzunehmen, um klarzustellen, dass der finanzielle Beitrag der Union im Rahmen eines solchen Ziels auf diesen Sektor ausgeweitet werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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