ErwGr. 2

REG_2025_2653 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/694, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697, (EU) 2021/1153 und (EU) 2024/795 im Hinblick auf Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen im EU-Haushalt zur Umsetzung des Plans „ReArm Europe“

Es sollten Investitionen in die Entwicklung hochmoderner Fähigkeiten mit doppeltem Verwendungszweck und hochmoderner Verteidigungsfähigkeiten gefördert werden, da mit diesen Investitionen zu den weiter gefassten Zielen der Union in Bezug auf die Resilienz der Gesellschaft, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit beigetragen wird. Eingedenk der Risiken im Zusammenhang mit der zunehmenden Verschlechterung der Lage im sicherheitspolitischen Umfeld der Union ist die unionsweite Entwicklung der Industrie, die Technologien und Güter mit doppeltem Verwendungszweck herstellt, und der Verteidigungsindustrie von entscheidender Bedeutung, damit alle Mitgliedstaaten zu einer robusten EDTIB beitragen und sie ihnen zugutekommt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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