ErwGr. 5

REG_2025_2653 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/694, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697, (EU) 2021/1153 und (EU) 2024/795 im Hinblick auf Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen im EU-Haushalt zur Umsetzung des Plans „ReArm Europe“

Überdies muss für die Optimierung der Kapazität der von der STEP abgedeckten Programme, Unionsressourcen für den Bedarf im Verteidigungsbereich zu mobilisieren, klargestellt werden, dass mit diesen Programmen Ziele verfolgt und Tätigkeiten unternommen werden können, die mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Resilienz der EDTIB sowie mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Bereich Verteidigung im Zusammenhang stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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