ErwGr. 11

REG_2025_37 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/881 im Hinblick auf verwaltete Sicherheitsdienste

Damit das Wachstum eines verlässlichen Binnenmarkts gefördert werden kann und man zudem Partnerschaften mit gleichgesinnten Drittstaaten eingehen kann, sollte das Zertifizierungsverfahren, das mit dem europäischen Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit gemäß der Verordnung (EU) 2019/881 eingerichtet wird, auf eine Weise umgesetzt werden, die seine internationale Anerkennung und die Abstimmung auf internationale Normen erleichtert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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