ErwGr. 10

REG_2025_37 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/881 im Hinblick auf verwaltete Sicherheitsdienste

Neben der Einführung von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen bieten verwaltete Sicherheitsdienste häufig noch zusätzliche Dienstleistungen an, die sich auf die Kompetenzen, Fachkenntnis und Erfahrung des Personals von Anbietern dieser Dienste stützen. Ein sehr hohes Niveau solcher Kompetenzen, Fachkenntnis und Erfahrung sowie geeignete interne Verfahren sollten Teil der Sicherheitsziele sein, um eine sehr hohe Qualität der verwalteten Sicherheitsdienste zu gewährleisten. Damit alle Aspekte verwalteter Sicherheitsdienste von speziellen europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung erfasst werden können, ist es daher erforderlich, die Verordnung (EU) 2019/881 zu ändern. Den Ergebnissen und Empfehlungen der in der Verordnung (EU) 2019/881 vorgesehenen Bewertung und Überarbeitung sollte Rechnung getragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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