REG_2025_37 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/881 im Hinblick auf verwaltete Sicherheitsdienste
Europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung für verwaltete Sicherheitsdienste sollten bewirken, dass diese Dienste angenommen werden und der Wettbewerb zwischen Anbietern verwalteter Sicherheitsdienste zunimmt. Unbeschadet des Ziels, für ein hinreichendes und angemessenes Maß an einschlägigem technischem Wissen und beruflicher Integrität dieser Anbieter zu sorgen, sollten diese Zertifizierungsschemata deshalb den Markteintritt und das Anbieten verwalteter Sicherheitsdienste erleichtern, indem sie den potenziellen Regelungs-, Verwaltungs- und Finanzaufwand, mit dem Anbieter und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich Kleinstunternehmen, konfrontiert sein könnten, wenn sie verwaltete Sicherheitsdienste anbieten, nach Möglichkeit verringern. Außerdem sollten europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung mit dem Ziel, die Einführung von verwalteten Sicherheitsdiensten zu erleichtern und die Nachfrage nach ihnen anzuregen, dazu beitragen, dass insbesondere KMU, einschließlich Kleinstunternehmen, sowie lokale und regionale Gebietskörperschaften mit begrenzten Kapazitäten und Ressourcen, die jedoch anfälliger für Cyberangriffe mit finanziellen, rechtlichen, rufschädigenden und operativen Folgen sind, Zugang zu diesen Diensten haben.
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