ErwGr. 5

REG_2025_37 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/881 im Hinblick auf verwaltete Sicherheitsdienste

Die Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste können auch eine wichtige Rolle mit Blick auf Maßnahmen der Union spielen, mit denen die Reaktion und anfängliche Wiederherstellung im Falle von schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen und Cybersicherheitsvorfällen großen Ausmaßes unterstützt wird, wobei sie sich auf Dienste vertrauenswürdiger privater Anbieter und — auf der Grundlage von auf Unionsebene koordinierter Sicherheitsrisikobewertungen — auf die Prüfung kritischer Einrichtungen auf potenzielle Schwachstellen stützen. Die Zertifizierung verwalteter Sicherheitsdienste könnte bei der Auswahl vertrauenswürdiger Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste im Sinne der Verordnung (EU) 2025/38 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) eine Rolle spielen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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