ErwGr. 6

REG_2025_37 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/881 im Hinblick auf verwaltete Sicherheitsdienste

Die Zertifizierung verwalteter Sicherheitsdienste ist nicht nur für das Auswahlverfahren zur Bildung der durch die Verordnung (EU) 2025/38 eingerichteten EU-Cybersicherheitsreserve von Bedeutung, sondern ist auch ein wesentlicher Qualitätsindikator für private und öffentliche Einrichtungen, die solche Dienste nutzen wollen. Angesichts der Kritikalität verwalteter Sicherheitsdienste und der Sensibilität der verarbeiteten Daten könnte die Zertifizierung den potenziellen Kunden wichtige Orientierungshilfen und Sicherheit in Bezug auf die Vertrauenswürdigkeit dieser Dienste bieten. Europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung für verwaltete Sicherheitsdienste sollen dazu beitragen, eine Fragmentierung des Binnenmarkts zu verhindern. Diese Verordnung zielt daher darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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