ErwGr. 4

REG_2025_37 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/881 im Hinblick auf verwaltete Sicherheitsdienste

Die Begriffsbestimmung für verwaltete Sicherheitsdienste gemäß dieser Verordnung umfasst eine nicht erschöpfende Liste verwalteter Sicherheitsdienste, die für europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung infrage kommen könnten, darunter etwa die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Penetrationstests, Sicherheitsaudits und Beratung im Zusammenhang mit technischer Unterstützung. Verwaltete Sicherheitsdienste könnten Cybersicherheitsdienste umfassen, die die Abwehrbereitschaft sowie die Prävention, Erkennung, Analyse und Eindämmung von, die Reaktion auf und die Wiederherstellung nach Vorfällen unterstützen. Auch die Bereitstellung von Informationen über Cyberbedrohungen und Risikoabschätzungen im Zusammenhang mit technischer Unterstützung könnten als verwaltete Sicherheitsdienste eingestuft werden. Für einzelne verwaltete Sicherheitsdienste könnte es verschiedene europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung geben. Die gemäß diesen Schemata ausgestellten europäischen Cybersicherheitszertifikate sollten sich auf bestimmte verwaltete Sicherheitsdienste eines bestimmten Anbieters dieser Dienste beziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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