ErwGr. 24

REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)

Durch die Sammlung, die Analyse, die Weitergabe und den Austausch relevanter Daten und Informationen sollte das europäische Warnsystem für Cybersicherheit die technologische Souveränität der Union, ihre offene strategische Autonomie im Bereich der Cybersicherheit, ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Resilienz stärken. Die Zusammenführung hochwertiger kuratierter Daten könnte auch zur Entwicklung fortgeschrittener Technologien der künstlichen Intelligenz und der Datenanalyse beitragen. Eine menschliche Aufsicht und im Hinblick darauf qualifizierte Arbeitskräfte sind für eine wirksame Zusammenführung hochwertiger Daten nach wie vor von wesentlicher Bedeutung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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