ErwGr. 5

REG_2025_390 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Soweit dies zur Bekämpfung der Umgehung von Verboten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erforderlich ist, sollte die Kommission in der Lage sein, Informationen über den Handel und Transaktionen mit Drittländern und über Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern mit den zuständigen Behörden von in Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (4) genannten Partnerländern, die ähnliche restriktive Maßnahmen anwenden, auszutauschen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.03.2025

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