ErwGr. 34

REG_2025_395 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Um die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Medien zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 auch eine Ausnahme vom Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung und der Ausfuhr von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten an bzw. nach Russland unter bestimmten Bedingungen eingeführt, wenn sie für Tätigkeiten der Zivilgesellschaft und der Medien genutzt werden, die Demokratie, Menschenrechte oder Rechtsstaatlichkeit in Russland direkt fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.03.2025

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