ErwGr. 33

REG_2025_395 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird eine Ausnahme für die Entgegennahme von sonst beschränkten Einlagen hinzugefügt, die für die Umstrukturierung oder Liquidation einer juristischen Person erforderlich sind, die mit einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Organisation verbunden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.03.2025

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