Art. 35 – Prüf-, Mess- und Berechnungsmethoden

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Zur Feststellung und Überprüfung der Konformität von Verpackungen mit den Anforderungen, die in oder gemäß den Artikeln 5 bis 12 und den Artikeln 24 und 26 festgelegt sind, werden Prüfungen, Messungen und Berechnungen unter Verwendung zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Methoden durchgeführt, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen und deren Ergebnisse als mit geringer Unsicherheit behaftet angesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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