Anhang I

REG_2025_447 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2150/2002 und (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1726/1999, (EG) Nr. 1916/2000, (EG) Nr. 198/2006, (EG) Nr. 1062/2008 und (EU) Nr. 349/2011 der Kommission hinsichtlich der Verweise auf die mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellte statistische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2

Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 werden wie folgt geändert:
1.
Anhang I wird wie folgt geändert: a) Abschnitt 1 Nummer 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Statistiken sind für die Wirtschaftszweige zu erstellen, die unter die Abschnitte A bis V der NACE ( fallen.*1) ( Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (*1)ABl.
L 393 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1893/oj).“ " b) Abschnitt 8 erhält folgende Fassung: „ABSCHNITT 8 Erstellung der Ergebnisse 1.
Die Ergebnisse für die in Abschnitt 3 Nummer 1 aufgeführten Merkmale werden für Folgendes erfasst: 1.1.
Die folgenden Abschnitte, Abteilungen, Gruppen und Klassen der NACE: Nummer des Postens Bezeichnung 1 Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2 Abschnitt B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 3 Abteilung 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln Abteilung 11 Getränkeherstellung Abteilung 12 Tabakverarbeitung 4 Abteilung 13 Herstellung von Textilien Abteilung 14 Herstellung von Bekleidung Abteilung 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen 5 Abteilung 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel 6 Abteilung 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus Abteilung 18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 7 Abteilung 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 8 Abteilung 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen Abteilung 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Abteilung 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 9 Abteilung 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 10 Abteilung 24 Metallerzeugung und -bearbeitung Abteilung 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 11 Abteilung 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen Abteilung 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen Abteilung 28 Maschinenbau a. n. g.
Abteilung 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Abteilung 30 Sonstiger Fahrzeugbau 12 Abteilung 31 Herstellung von Möbeln Abteilung 32 Herstellung von sonstigen Waren Abteilung 33 Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 13 Abschnitt D Energieversorgung 14 Abteilung 36 Wasserversorgung Abteilung 37 Abwasserentsorgung Abteilung 39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung 15 Abteilung 38 Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen 16 Abschnitt F Baugewerbe/Bau 17 Dienstleistungen: Abschnitt G außer Klasse 46.87 Handel Abschnitt H Verkehr und Lagerei Abschnitt I Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Abschnitt J Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten Abschnitt K Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur Abschnitt L Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Abschnitt M Grundstücks- und Wohnungswesen Abschnitt N Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Abschnitt O Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Abschnitt P Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Abschnitt Q Erziehung und Unterricht Abschnitt R Gesundheits- und Sozialwesen Abschnitt S Kunst, Sport und Erholung Abschnitt T Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Abschnitt U Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt Abschnitt V Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 18 Klasse 46.87 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen 1.2.
Haushalte Nummer des Postens Bezeichnung 19 Abfallaufkommen aus Haushalten 2.
Bei den statistischen Einheiten für die Wirtschaftszweige handelt es sich um die örtlichen Einheiten oder fachlichen Einheiten gemäß der Begriffsbestimmung der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates ( und nach Maßgabe des statistischen Systems jedes Mitgliedstaats.*2) In dem Bericht über die Qualität der Statistiken, der nach Abschnitt 7 erstellt wird, sollte auch angegeben werden, wie sich die gewählte statistische Einheit auf die Verteilung der Daten nach den Gruppierungen gemäß der NACE auswirkt.
( Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15.
März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft (*2)ABl.
L 76 vom 30.3.1993, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1993/696/oj).“ "
a)Abschnitt 1 Nummer 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Statistiken sind für die Wirtschaftszweige zu erstellen, die unter die Abschnitte A bis V der NACE ( fallen.*1) ( Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (*1)ABl.
L 393 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1893/oj).“ "
b)Abschnitt 8 erhält folgende Fassung: „ABSCHNITT 8 Erstellung der Ergebnisse 1.
Die Ergebnisse für die in Abschnitt 3 Nummer 1 aufgeführten Merkmale werden für Folgendes erfasst: 1.1.
Die folgenden Abschnitte, Abteilungen, Gruppen und Klassen der NACE: Nummer des Postens Bezeichnung 1 Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2 Abschnitt B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 3 Abteilung 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln Abteilung 11 Getränkeherstellung Abteilung 12 Tabakverarbeitung 4 Abteilung 13 Herstellung von Textilien Abteilung 14 Herstellung von Bekleidung Abteilung 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen 5 Abteilung 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel 6 Abteilung 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus Abteilung 18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 7 Abteilung 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 8 Abteilung 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen Abteilung 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Abteilung 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 9 Abteilung 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 10 Abteilung 24 Metallerzeugung und -bearbeitung Abteilung 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 11 Abteilung 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen Abteilung 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen Abteilung 28 Maschinenbau a. n. g.
Abteilung 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Abteilung 30 Sonstiger Fahrzeugbau 12 Abteilung 31 Herstellung von Möbeln Abteilung 32 Herstellung von sonstigen Waren Abteilung 33 Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 13 Abschnitt D Energieversorgung 14 Abteilung 36 Wasserversorgung Abteilung 37 Abwasserentsorgung Abteilung 39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung 15 Abteilung 38 Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen 16 Abschnitt F Baugewerbe/Bau 17 Dienstleistungen: Abschnitt G außer Klasse 46.87 Handel Abschnitt H Verkehr und Lagerei Abschnitt I Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Abschnitt J Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten Abschnitt K Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur Abschnitt L Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Abschnitt M Grundstücks- und Wohnungswesen Abschnitt N Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Abschnitt O Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Abschnitt P Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Abschnitt Q Erziehung und Unterricht Abschnitt R Gesundheits- und Sozialwesen Abschnitt S Kunst, Sport und Erholung Abschnitt T Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Abschnitt U Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt Abschnitt V Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 18 Klasse 46.87 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen 1.2.
Haushalte Nummer des Postens Bezeichnung 19 Abfallaufkommen aus Haushalten 2.
Bei den statistischen Einheiten für die Wirtschaftszweige handelt es sich um die örtlichen Einheiten oder fachlichen Einheiten gemäß der Begriffsbestimmung der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates ( und nach Maßgabe des statistischen Systems jedes Mitgliedstaats.*2) In dem Bericht über die Qualität der Statistiken, der nach Abschnitt 7 erstellt wird, sollte auch angegeben werden, wie sich die gewählte statistische Einheit auf die Verteilung der Daten nach den Gruppierungen gemäß der NACE auswirkt.
( Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15.
März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft (*2)ABl.
L 76 vom 30.3.1993, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1993/696/oj).“ "
1.
Die Ergebnisse für die in Abschnitt 3 Nummer 1 aufgeführten Merkmale werden für Folgendes erfasst:
1.1.
Die folgenden Abschnitte, Abteilungen, Gruppen und Klassen der NACE: Nummer des Postens Bezeichnung 1 Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2 Abschnitt B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 3 Abteilung 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln Abteilung 11 Getränkeherstellung Abteilung 12 Tabakverarbeitung 4 Abteilung 13 Herstellung von Textilien Abteilung 14 Herstellung von Bekleidung Abteilung 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen 5 Abteilung 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel 6 Abteilung 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus Abteilung 18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 7 Abteilung 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 8 Abteilung 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen Abteilung 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Abteilung 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 9 Abteilung 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 10 Abteilung 24 Metallerzeugung und -bearbeitung Abteilung 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 11 Abteilung 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen Abteilung 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen Abteilung 28 Maschinenbau a. n. g.
Abteilung 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Abteilung 30 Sonstiger Fahrzeugbau 12 Abteilung 31 Herstellung von Möbeln Abteilung 32 Herstellung von sonstigen Waren Abteilung 33 Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 13 Abschnitt D Energieversorgung 14 Abteilung 36 Wasserversorgung Abteilung 37 Abwasserentsorgung Abteilung 39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung 15 Abteilung 38 Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen 16 Abschnitt F Baugewerbe/Bau 17 Dienstleistungen: Abschnitt G außer Klasse 46.87 Handel Abschnitt H Verkehr und Lagerei Abschnitt I Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Abschnitt J Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten Abschnitt K Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur Abschnitt L Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Abschnitt M Grundstücks- und Wohnungswesen Abschnitt N Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Abschnitt O Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Abschnitt P Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Abschnitt Q Erziehung und Unterricht Abschnitt R Gesundheits- und Sozialwesen Abschnitt S Kunst, Sport und Erholung Abschnitt T Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Abschnitt U Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt Abschnitt V Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 18 Klasse 46.87 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen
Nummer des Postens Bezeichnung
1 Abschnitt A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
2 Abschnitt B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
3 Abteilung 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Abteilung 11 Getränkeherstellung
Abteilung 12 Tabakverarbeitung
4 Abteilung 13 Herstellung von Textilien
Abteilung 14 Herstellung von Bekleidung
Abteilung 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und ähnlichen Produkten aus anderen Materialen
5 Abteilung 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel
6 Abteilung 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
Abteilung 18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
7 Abteilung 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung
8 Abteilung 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Abteilung 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
Abteilung 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
9 Abteilung 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
10 Abteilung 24 Metallerzeugung und -bearbeitung
Abteilung 25 Herstellung von Metallerzeugnissen
11 Abteilung 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
Abteilung 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
Abteilung 28 Maschinenbau a. n. g.
Abteilung 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
Abteilung 30 Sonstiger Fahrzeugbau
12 Abteilung 31 Herstellung von Möbeln
Abteilung 32 Herstellung von sonstigen Waren
Abteilung 33 Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
13 Abschnitt D Energieversorgung
14 Abteilung 36 Wasserversorgung
Abteilung 37 Abwasserentsorgung
Abteilung 39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
15 Abteilung 38 Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
16 Abschnitt F Baugewerbe/Bau
17 Dienstleistungen:
Abschnitt G außer Klasse 46.87 Handel
Abschnitt H Verkehr und Lagerei
Abschnitt I Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Abschnitt J Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abschnitt K Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur
Abschnitt L Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abschnitt M Grundstücks- und Wohnungswesen
Abschnitt N Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abschnitt O Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Abschnitt P Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
Abschnitt Q Erziehung und Unterricht
Abschnitt R Gesundheits- und Sozialwesen
Abschnitt S Kunst, Sport und Erholung
Abschnitt T Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Abschnitt U Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Abschnitt V Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
18 Klasse 46.87 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen
1.2.
Haushalte Nummer des Postens Bezeichnung 19 Abfallaufkommen aus Haushalten
Nummer des Postens Bezeichnung
19 Abfallaufkommen aus Haushalten
2.
Bei den statistischen Einheiten für die Wirtschaftszweige handelt es sich um die örtlichen Einheiten oder fachlichen Einheiten gemäß der Begriffsbestimmung der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates ( und nach Maßgabe des statistischen Systems jedes Mitgliedstaats.*2) In dem Bericht über die Qualität der Statistiken, der nach Abschnitt 7 erstellt wird, sollte auch angegeben werden, wie sich die gewählte statistische Einheit auf die Verteilung der Daten nach den Gruppierungen gemäß der NACE auswirkt.
2.
Anhang II Abschnitt 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1.
Die Statistiken sind für alle Verwertungs- und Beseitigungsanlagen zu erstellen, die eines der Verfahren nach Abschnitt 8 Nummer 2 anwenden und die unter die Wirtschaftszweige gemäß den in Anhang I Abschnitt 8 Nummer 1.1 genannten Unterteilungen der NACE ( fallen oder Teil dieser Wirtschaftszweige sind.*3) ( Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (*3)ABl.
L 393 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1893/oj).“ "
„1.
Die Statistiken sind für alle Verwertungs- und Beseitigungsanlagen zu erstellen, die eines der Verfahren nach Abschnitt 8 Nummer 2 anwenden und die unter die Wirtschaftszweige gemäß den in Anhang I Abschnitt 8 Nummer 1.1 genannten Unterteilungen der NACE ( fallen oder Teil dieser Wirtschaftszweige sind.*3)
(*1) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl.
L 393 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1893/oj).“
(*2) Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15.
März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft (ABl.
L 76 vom 30.3.1993, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1993/696/oj).“
(*3) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl.
L 393 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1893/oj).“ “

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.03.2025

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