ErwGr. 28

REG_2025_535 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau

Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Moldau für die Konformität, Kohärenz, Konsistenz und Komplementarität sowie mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Bereitstellung der Hilfe sorgen, unter anderem indem geeignete interne Kontrollsysteme und Betrugsbekämpfungsstrategien eingesetzt werden. Die Unterstützung im Rahmen der Fazilität sollte der Vorbedingung unterliegen, dass Moldau sich zu funktionierenden demokratischen Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, freier und fairer Wahlen, freier, unabhängiger und pluralistischer Medien, einer unabhängigen Justiz und der Rechtsstaatlichkeit, bekennt und sich daran hält, und die Achtung aller Menschenrechtsverpflichtungen, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, garantiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.03.2025

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