ErwGr. 31

REG_2025_535 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau

Um die Hebelwirkung der finanziellen Unterstützung der Union zu maximieren, zusätzliche Investitionen anzuziehen und die Kontrolle der Union über die Ausgaben sicherzustellen, sollten die Investitionen zur Unterstützung der Reformagenda über die Nachbarschaftsinvestitionsplattform durchgeführt werden. Mindestens 25 % des an Moldau freigegebenen Darlehensbetrags sollten von Moldau für im Rahmen der Nachbarschaftsinvestitionsplattform genehmigte Investitionsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Dies kommt zu der nicht rückzahlbaren Unterstützung der Union für diese Projekte hinzu.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.03.2025

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