ErwGr. 33

REG_2025_535 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau

Auf diese Verordnung sollten die vom Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 322 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlassenen horizontalen Haushaltsvorschriften Anwendung finden. Diese Vorschriften sind in der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) (im Folgenden „Haushaltsordnung“) niedergelegt und regeln insbesondere das Verfahren für die Aufstellung des Haushaltsplans und dessen Ausführung in direkter und indirekter Mittelverwaltung durch Finanzhilfen, Auftragsvergabe, finanziellen Beistand, Mischfinanzierungsmaßnahmen und die Erstattung der Kosten externer Sachverständiger sowie die Kontrolle der Verantwortung der Finanzakteure.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.03.2025

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