ErwGr. 41

REG_2025_535 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau

Die Maßnahmen im Rahmen der Reformagenda sollten zur Steigerung der Effizienz des Systems für die Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen und zu einem wirksamen System der Beihilfenkontrolle, zur Bekämpfung von Geldwäsche, Steuervermeidung, Steuerhinterziehung, Betrug und organisierter Kriminalität beitragen, um faire Bedingungen für alle Unternehmen sicherzustellen. Die Reformagenda sollte eine Beschreibung dieser Systeme sowie spezifische Schritte im Zusammenhang mit Verhandlungskapitel 32 enthalten, um Moldau dabei zu unterstützen, seine Prüf- und Kontrollanforderungen mit den Standards der Union in Einklang zu bringen. Betrifft ein Antrag auf Mittelfreigabe einen Schritt im Zusammenhang mit Verhandlungskapitel 32 gemäß Artikel 19 Absatz 2, so sollte die Kommission einen Beschluss zur Genehmigung der Mittelfreigabe nur erlassen, wenn sie diesen Schritt positiv bewertet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.03.2025

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