ErwGr. 59

REG_2025_535 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau

Die Kommission sollte sicherstellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Rahmen der Fazilität wirksam geschützt werden. Angesichts der langjährigen Erfahrung mit dem finanziellen Beistand, der Moldau auch im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung gewährt wird, und unter Berücksichtigung der schrittweisen Angleichung an die Standards und Verfahren der Union für die interne Kontrolle sollte sich die Kommission weitgehend auf die Funktionsweise der Systeme Moldaus für interne Kontrolle und für Betrugsbekämpfung stützen. Insbesondere sollten die Kommission und das OLAF sowie, falls erforderlich, die EUStA unverzüglich über alle mutmaßlichen Fälle von Unregelmäßigkeiten, Betrug, Korruption und Interessenkonflikten unterrichtet werden, die sich auf die Ausführung der Mittel im Rahmen der Fazilität auswirken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.03.2025

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