ErwGr. 61

REG_2025_535 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau

Moldau sollte ein Überwachungssystem einrichten, dessen Ergebnisse in einen halbjährlichen Bericht über die Erfüllung der in seiner Reformagenda festgelegten Auszahlungsbedingungen einfließen sollten, der dem halbjährlichen Antrag auf Mittelfreigabe beizufügen ist. Moldau sollte Daten erheben und Informationen sammeln, die es ermöglichen, Unregelmäßigkeiten, Betrug, Korruption und Interessenkonflikte im Zusammenhang mit den durch die Fazilität unterstützten Maßnahmen zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, und diese Daten und Informationen zugänglich machen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.03.2025

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