REG_2025_660 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Wurfscheiben aus Ton
Am 13. September 2022 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (Risk Assessment Committee, im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss kam, dass die von der Agentur vorgeschlagene Beschränkung die geeignetste unionsweite Maßnahme ist, um den ermittelten Risiken in Bezug auf Wirksamkeit, praktische Anwendbarkeit und Überwachbarkeit zu begegnen. Der RAC stellte fest, dass die verfügbaren Informationen über die Freisetzung von 18 PAK in die Umwelt eine ausreichende Grundlage für die Schlussfolgerung bieten, dass die derzeitigen und möglichen künftigen Verwendungen von PAK-haltigen Wurfscheiben aus Ton zur Freisetzung von Stoffen mit PBT-, vPvB- und krebserzeugenden Eigenschaften in die Umwelt führen. Er stimmte auch mit der Agentur darin überein, dass die berufsbedingte Exposition, die Exposition des Menschen durch die Handhabung von Wurfscheiben aus Ton und das Schießen auf Wurfscheiben aus Ton und das damit verbundene Risiko für die menschliche Gesundheit (Krebs) — wenn auch nicht quantitativ betrachtet — Belege für die Notwendigkeit einer Beschränkung sind. Der RAC stellte fest, dass die anhaltende Freisetzung von PAK aus Bindemitteln von Wurfscheiben aus Ton in die Umwelt zu langfristigen Risiken für Mensch und Umwelt aufgrund der Exposition gegenüber PAK führen wird. Er kam überein, dass die vorgeschlagene Beschränkung die wirksamste Risikomanagementmaßnahme wäre, um die Freisetzung von und die Exposition gegenüber PAK aus PAK-haltigen Wurfscheiben aus Ton zu verringern. Der RAC kam zu der Auffassung, dass es keine Rechtfertigung für Ausnahmen gibt. Darüber hinaus verständigte sich der RAC im Einklang mit dem Ansatz der Agentur darauf, dass die Beschränkung auf einem Konzentrationsgrenzwert von 0,005 % der Trockenmasse der Wurfscheibe aus Ton für die ausgewählten 18 PAK-Indikatoren beruhen sollte, was die PAK-Emissionen um etwa 99 % verringern würde.
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