ErwGr. 5

REG_2025_660 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Wurfscheiben aus Ton

Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Agentur das Dossier nach Anhang XV (5). Darin kam sie zu dem Schluss, dass eine unionsweite Maßnahme erforderlich ist, um den Gefahren durch Wurfscheiben aus Ton mit in der Union hergestellten oder in sie eingeführten PAK-haltigen Bindemitteln zu begegnen: So soll unionsweit ein harmonisiertes hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie der freie Warenverkehr innerhalb der Union gewährleistet werden. Ein effizientes Funktionieren des Binnenmarkts kann nur erreicht werden, wenn sich die Anforderungen zwischen den Mitgliedstaaten nicht wesentlich unterscheiden; in Österreich, Teilen Belgiens und den Niederlanden bestehen indes bereits Beschränkungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.04.2025

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