ErwGr. 4

REG_2025_660 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Wurfscheiben aus Ton

Um ein hohes Schutzniveau in der Union zu gewährleisten und eine unerwünschte Substitution zu vermeiden, ersuchte die Kommission am 2. Juli 2021 die Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) gemäß Artikel 69 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ein Beschränkungsdossier nach Anhang XV für PAK in Wurfscheiben aus Ton für das Schießen auszuarbeiten (4).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.04.2025

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