ErwGr. 36

REG_2026_1047 · zur Einrichtung eines EU-Talentpools

Im Interesse fairer Einstellungsverfahren und der Stärkung der Transparenz für Arbeitsuchende aus Drittstaaten sollte das Sekretariat mit Unterstützung der nationalen Kontaktstellen sicherstellen, dass auf der IT-Plattform leicht zugängliche Informationen verfügbar sind. Diese Informationen sollten folgende Bereiche abdecken: das Beschäftigungs- und das Einwanderungsverfahren, die Anerkennung von Qualifikationen und die Validierung von Kompetenzen, die Rechte und Pflichten von Drittstaatsangehörigen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen, die bestehenden Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen für Fälle von Ausbeutung der Arbeitskraft und unfairen Einstellungsverfahren sowie Unterstützungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit komplementären Zugangswegen zur Beschäftigung für Arbeitsuchende, die internationalen Schutz benötigen und die außerhalb der Union ihren Wohnsitz haben, verfügbar sind. Die nationalen Kontaktstellen sollten dem Sekretariat die einschlägigen Informationen zur Veröffentlichung auf der IT-Plattform zur Verfügung stellen. Die nationalen Kontaktstellen sollten auch auf bestehende Informationsquellen auf Unionsebene oder nationaler Ebene zurückgreifen können. Es ist wichtig, dass das Sekretariat in Zusammenarbeit mit den Delegationen der Union in der Öffentlichkeit – soweit möglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen – durch Kommunikationsmaßnahmen und Informationskampagnen die Existenz, die Ziele und die Funktionsweise des EU-Talentpools bekannt macht. Um den Erfolg solcher Kommunikationskampagnen zu gewährleisten, ist es auch wichtig, dass die nationalen Kontaktstellen das Sekretariat bei der Verbreitung der einschlägigen Informationen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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