ErwGr. 33

REG_2026_1047 · zur Einrichtung eines EU-Talentpools

Es ist wichtig, dass teilnehmende Arbeitgeber und sonstige teilnehmende Einrichtungen bestrebt sind, sicherzustellen, dass eine gründliche Auswahl der Bewerber, eine erste Bewertung ihrer Profile einschließlich ihrer Qualifikationen sowie eine Prüfung ihrer Eignung im Einklang mit den Grundsätzen eines fairen Einstellungsverfahrens vorgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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