ErwGr. 32

REG_2026_1047 · zur Einrichtung eines EU-Talentpools

Um einen qualitativ hochwertigen Abgleich zu gewährleisten, sollten teilnehmende Arbeitgeber und sonstige teilnehmende Einrichtungen auf eine Liste vorgeschlagener Profile von registrierten Arbeitsuchenden aus Drittstaaten zugreifen und registrierte Arbeitsuchende aus Drittstaaten auf eine Liste vorgeschlagener Stellenangebote zugreifen können. Diese vom automatisierten Abgleich-Tool der IT-Plattform erstellten Listen sollten auf der Relevanz der Kompetenzen, Qualifikationen und Berufserfahrungen von Arbeitsuchenden aus Drittstaaten für das Stellenangebot basieren. Arbeitsuchende aus Drittstaaten sollten auch angeben können, in welchen Mitgliedstaaten sie vorziehen würden, zu arbeiten, sowie ihre Verfügbarkeit zur Arbeitsaufnahme. Informationen über die von einem Arbeitsuchenden bevorzugten Mitgliedstaaten sollten nicht für die Zwecke des Abgleichs verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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Kann ich ErwGr. 32 REG_2026_1047 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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