ErwGr. 12

REG_2026_150 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen

Angesichts der raschen technologischen Entwicklungen in den Bereichen Quantentechnologie und KI und der KI-Politik der Union könnten in den kommenden Jahren zusätzliche Finanzmittel der Union benötigt werden. Im Rahmen der KI-Politik der Union sollte es möglich sein, zusätzliche Unionsmittel aus bestehenden Programmen zugunsten des Gemeinsamen Unternehmens zu übertragen, die über die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1173 festgelegten Beträge hinausgehen. Ist ein solcher zusätzlicher Beitrag speziell für KI-Gigafabriken bestimmt, so sollten ein oder mehrere Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens mindestens einen Beitrag in gleicher Höhe wie der Unionsbeitrag leisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.01.2026

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