ErwGr. 21

REG_2026_150 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen

Um nationale finanzielle Beiträge, insbesondere über ARF-Mittel, für strategische Investitionen, einschließlich KI-Gigafabriken, rechtzeitig und mit ausreichender Rechtssicherheit zu mobilisieren, ist es erforderlich, dass diese Änderungsverordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.01.2026

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