ErwGr. 7

REG_2026_176 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich Übergangsmaßnahmen für die Ausfuhr von Fleisch- und Knochenmehl als Brennstoff

Die vorliegende Verordnung sollte ab dem 1. Juli 2025 gelten, um die Kontinuität zwischen dem vorangegangenen Übergangszeitraum und dem in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Übergangszeitraum zu gewährleisten und Rechtssicherheit in Bezug auf die Ausfuhr von Fleisch- und Knochenmehl aus Irland in das Vereinigte Königreich zu sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.01.2026

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